Gewerbliche Schutzrechte - wie lassen sich Know-how und neue Produkte schützen?
Gewerbliche Schutzrechte sind vielseitig: sie schützen technische Neuheiten, das Design von Produkten und die Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen.
Beim Patent und Gebrauchsmuster handelt es sich um technische Schutzrechte mit denen Sachen oder Verfahren vor Nachahmung beziehungsweise Verwertung durch Unbefugte geschützt werden können. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anmeldung sind die Neuheit und die vollständige Offenlegung der Idee. Bevor deshalb mit der Anmeldung, die einen gewissen Aufwand mit sich zieht, begonnen wird sollte geprüft werden, ob die Idee auch wirklich neu ist. Umgekehrt bieten Datenbankrecherchen auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob man nicht selbst gegen das Schutzrecht eines Anderen verstößt.
Da Waren oder Dienstleistungen von verschiedenen Herstellern heute in vielen Bereichen nicht mehr zu unterscheiden sind, versuchen sich die Anbieter durch ein unternehmensspezifisches Zeichen - man spricht von einer Marke - vom Wettbewerb abzuheben. In Handwerksunternehmen kommen vor allem Firmen- oder Produktmarken zum Einsatz. Bei der Anmeldung sind bestimmte Formalien zu beachten. Gerade in den vergangenen fünf Jahren hat die Markenanmeldung von klein- und mittelständischen Unternehmen sehr stark an Bedeutung gewonnen.
Ein Geschmacksmuster schützt das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses vor Nachahmern. Obwohl Stühle oder andere handwerkliche Erzeugnisse sehr einfach geschützt werden können, hat dieses Schutzrecht im Handwerk nur eine untergeordnete Bedeutung. Der Grund liegt vor allem in der Schwierigkeit und dem Aufwand der Überwachung, da jeder Anmelder selbst überprüfen muss, ob jemand gegen sein Geschmacksmuster verstößt.
Weitere Auskünfte erteilt der Beauftragte für Innovation und Technologie
Uwe Schopf.