Die CE-Kennzeichnung von Maschinen, Geräten und Produkten

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Verbraucher sichere Produkte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft  zu gewährleisten. Sie wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. Die Abkürzung CE bedeutet Communauté Européenne (franz. für "Europäische Gemeinschaft").

EG-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Solche Richtlinien gibt es mittlerweile für viele Produkte. Für Unternehmen des Handwerks sind dabei die Vorgaben zu Maschinen, medizinischen Geräten, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln und Bauprodukten, beispielsweise zu Fenster und Außentüren, wichtig.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts.

Um das CE-Zeichen an dem Gegenstand anbringen zu dürfen, sind je nach Produkt unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich.

Weitere Auskünfte dazu erteilt der Beauftragte und Innovation und Technologie (BIT) Uwe Schopf.

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