Fachkursförderung

1. Ziel und Zweck der Förderung

Die schnellen Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft stellen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die freien Berufe vor große Herausforderungen. Um diese bewältigen zu können, müssen Anreize für eine verstärkte Qualifizierung geschaffen werden. Nur so kann die erforderliche Innovationsfähigkeit der Betriebe unterstützt und damit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten und gestärkt werden.

Durch das Förderprogramm "Fachkurse" will das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung schaffen. Eine Verbilligung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen sowie die Veranstalter veranlassen entsprechende Seminare verstärkt anzubieten.
Da die Altersgruppe der ab 50-Jährigen in der beruflichen Weiterbildungsteilnahme eher unterrepräsentiert ist, wird bei der Fachkursförderung für die Zielgruppe "50 plus" ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt. Gerade vor dem Hintergrund des absehbaren zukünftigen Fachkräftemangels kommt in den Betrieben dieser Altersgruppe eine zunehmend wichtigere Rolle als Leistungs- und Erfahrungsträger zu.

2. Rechtsgrundlage

Der Zuschuss wird aus Mitteln der Europäischen Union (ESF, Spezifisches Ziel A 1.1) finanziert. Er wird im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechend den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg und den einschlägigen Bestimmungen zum Europäischen Sozialfonds gewährt.

3. Förderfähige Lehrgänge

Fachkurse sind Weiterbildungsveranstaltungen zur beruflichen Anpassungsfortbildung, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • zur Anpassung an die technische Entwicklung oder
  • zu wesentlichen Themen erfolgreicher Unternehmensführung oder
  • zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen
vermitteln. Förderfähig sind Fachkurse mit mindestens acht und höchstens 240 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel 45 Minuten. Der Kurs muss einzeln buchbar sein.

Zielgruppe

Die förderfähige Zielgruppe (Kursteilnehmende) umfasst:
  • Beschäftigte, die in rechtlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter/innen (einschließlich aller unselbständigen Betriebsstätten) tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. Beschäftigte in verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen zählen nicht zur maßgeblichen Beschäftigtenzahl.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründe-rinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Hinweis: Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten.
  • Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Nicht förderfähig sind:
  • Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
  • Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
Teilnehmerzahl

Förderfähig sind Fachkurse mit maximal zwanzig Personen. Sind mehr als zwanzig Teilnehmende in einem Kurs, ist eine Förderung möglich, wenn pro zwanzig Teilnehmenden mindes-tens ein Dozent eingesetzt wird. Inhouse- oder Firmenveranstaltungen sowie Kurse mit Teilnehmenden aus nur einem Unternehmen werden nicht gefördert.

4. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
  • 30 Prozent der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
  • 50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Le-bensjahr vollendet haben.
  • Hinweis: Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
Die nicht über den Zuschuss gedeckten Teilnahmegebühren sind von den entsendenden Unter-nehmen bzw. den Teilnehmenden zu finanzieren.
Nähere Informationen gibt es bei Diana Giera.

Nähere Informationen gibt es bei Diana Giera.
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