Unerlaubte Handwerksausübung - 2007 zehn Bußgeldbescheide erlassen
11. März 2008
2007 wurden im Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn-Franken zehn Bußgeldbescheide in Bezug auf handwerksrechtlich relevante Schwarzarbeit erlassen. Die Bußgeldsumme betrug insgesamt 43.645 Euro. Am häufigsten betroffen war das Bau- und Ausbaugewerbe mit sechs Fällen.
Ein Fall sticht dabei besonders ins Auge. Ein Installateur- und Heizungsbauer hatte formell einen Handel mit Heizungsanlagen und Zubehör angemeldet, unter dem Deckmantel eines Handelsbetriebs hatte er aber nahezu alles auch montiert. Mit der Zeit verlor der Betrieb jegliche Hemmungen und bewarb seine handwerklichen Leistungen sogar im Internet und auf seinem Fahrzeug. Dank der Anzeige eines Konkurrenten konnte die Polizei gegen den Betrieb ermitteln. Auffallend war, dass das Unternehmen fast ausschließlich für private Auftraggeber tätig war. Diese waren aufgrund des Auftretens des Betriebs in der Öffentlichkeit davon überzeugt, dass es sich um einen ordnungsgemäßen Betrieb handle. 16.100 Euro Bußgeld musste das Unternehmen schließlich bezahlen.
Martin Weiß, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, wertet diese Zahlen als Erfolg. Seit der Liberalisierung der Handwerksordnung 2004 seien viele Berufe von der Meisterprüfungspflicht befreit. Dazu zählten auch Fliesenleger, Estrichleger und Gebäudereiniger, bei denen in der Vergangenheit die höchsten Bußgelder erzielt worden waren.
online seit 11. Mrz 2008, aktualisiert am 11. Mrz 2008
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