Vermögenssicherung durch Ehevertrag - Seminar bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken

Pressemitteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken vom 15. Juni 2009:

Notwendige betriebliche Investitionen, aber auch Finanzkrisen erfordern Fremdkapital. Banken kommen diesem Wunsch nach, soweit sich dieser zusätzliche Kapitalbedarf durch die Ertragskraft des Unternehmens darstellen lässt. Ist dies nicht der Fall, können Banken auch Privatvermögen des Ehepartners zur Absicherung der Betriebskredite einfordern, obwohl dieses Vermögen eigentlich der finanziellen Absicherung nach dem Erwerbsleben dienen soll. Rechtsanwalt Tilmann Wagner erläutert am 30. Juni 2009 in der Schwäbisch Haller Geschäftsstelle der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, wie durch einen Ehevertrag sowohl eine Vermögens- als auch eine Insolvenzsicherung möglich sind. Darüber hinaus können auch steuerliche, insbesondere schenkungs- und erbschaftssteuerliche Vorteile durch einen entsprechenden Ehevertrag erzielt werden.


Das Seminar beginnt um 19 Uhr. Jeder Teilnehmer erhält für 15 Euro eine Nachfolgemappe mit Broschüren, Adressen, Musterverträgen und Checklisten zur Unternehmensnachfolge. Eine Anmeldung ist erforderlich. Nähere Informationen gibt es bei Beate Hönnige.


Weitere Seminare zu nachfolgerelevanten Themen finden am 22. September in Heilbronn und am 28. Oktober in Tauberbischofsheim statt.


Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten Betriebsnachfolge.

online seit 15. Jun 2009, aktualisiert am 17. Jul 2009

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