Verbesserung des Meister-BAföG: Existenzgründer werden belohnt
Pressemitteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken vom 27. August 2009:
Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert. Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind, profitieren Familien sowie Alleinerziehende mit Kind und Existenzgründer. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Millionen zusätzlich in die Fortbildungsförderung.
"Damit setzt die Politik in Zeiten des drohenden Fachkräftemangels das richtige Signal", so Gerhard Pfander, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. "Im Handwerk ist der Meisterbrief nach wie vor das Aushängeschild für beruflichen Erfolg und den Weg in die Selbstständigkeit. Das neue Meister-BAföG wird noch mehr jungen Menschen den Weg zum Meisterbrief ebnen", erklärt Pfander. Und weiter: "Lebenslanges Lernen ist eines der Schlagworte unserer immer anspruchsvolleren Wissensgesellschaft. Mit der Novellierung des Meister-BAföGs wird diese Notwendigkeit wesentlich erleichtert."
Anträge auf Meister-BAföG sind im Regelfall an die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu richten.
Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt es sich noch mehr aus, sich selbstständig zu machen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Nähere Informationen gibt es bei Andreas Spielmann.
online seit 27. Aug 2009, aktualisiert am 25. Feb 2010
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