Das elektronische Abfallnachweisverfahren - eANV

Zum 01.04.2010 ergeben sich mit der Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens eANV Änderungen bei der Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle, die früher als Sonderabfälle bezeichnet wurden, muss in bestimmten Fällen nicht mehr in Papierform sondern elektronisch dokumentiert werden. Zu den gefährlichen Abfällen gehören beispielsweise Asbestzementplatten, Kühlschmierstoffe, gebrauchte Lösemittel, Benzinabscheiderinhalte oder Galvanikschlämme. Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat ein Merkblatt erstellt, das die wichtigsten Fakten zusammenfasst und Betrieben wertvolle Praxistipps zur Entsorgung dieser Abfälle gibt.

Nähere Informationen gibt es beim Umweltberater der Handwerkskammer, Uwe Schopf.

Merkblatt zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV  PDF-Datei [37kB]
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