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Ehrungen des Landes Baden-Württemberg

Bei Ehrungen ab einem 40-jährigen Mitarbeiterjubiläum kann beim Staatsministerium Baden-Württemberg zusätzlich zur Urkunde der Handwerkskammer eine Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg beantragt werden. Die Anforderung erfolgt über das Bürgermeisteramt.

Nähere Informationen gibt es bei Christina Schukraft.

Urkundenanforderung für eine Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg  PDF-Datei [17kB]
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