Was ist die Handwerksrolle?

Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die selbstständigen Handwerker ihres Bezirks mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke mit diesen Handwerken einzutragen sind. In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem diesem verwandten Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Durch Rechtsverordnung ist geregelt, welche Handwerke sich so nahe stehen, dass die Beherrschung des eines Handwerks die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen Handwerks ermöglicht.
Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor Beginn der selbstständigen Handwerksausübung erfolgen. Erst mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist der selbstständige Betrieb eines Handwerks gestattet. Damit steht fest, dass vor Eintragung in die Handwerksrolle die Ausübung des Handwerks unzulässig ist. Da mit der Eintragung in die Handwerksrolle verschiedene Rechte und Pflichten verbunden sind, die erst vom Zeitpunkt der Eintragung an wirken können, haben sowohl Eintragung als auch Löschung keine rückwirkende Kraft.

 

Die Handwerksrolle ist in ihrer jetzigen Funktion ein mit öffentlichen Glauben ausgestattetes Register, weil sie dazu bestimmt ist, für und gegen jedermann Beweis über die Wahrheit der darin bezeugten Erklärungen zu erbringen.

 

Sobald die Eintragungsvoraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hat der selbstständige Handwerker einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb von drei Monaten mit dem von ihm zu betreibenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen zu werden.
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