Zwischenprüfungen

Im Verlauf der Berufsausbildung ist zur Feststellung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der jeweiligen Ausbildungsordnung durchzuführen. Geprüft werden die Kenntnisse und Fähigkeiten, die laut Ausbildungsrahmenplan bis zu diesem Zeitpunkt erlernt wurden. Die Prüfung schließt auch den nach Rahmenlehrplan vermittelten Unterrichtsstoff der Berufsschule ein.

Was Sie über die Zwischenprüfung wissen sollten:

  • Die Zwischenprüfung dient dazu, einen Anhaltspunkt über den bisherigen Ausbildungserfolg zu erhalten.
  • Bei der Zwischenprüfung kann der Prüfling nicht durchfallen. Schlechte Leistungen in der Zwischenprüfung haben keinen Einfluss auf das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses und sind auch kein Kündigungsgrund.
  • Sind die Leistungen in der Zwischenprüfung noch nicht zufriedenstellend, sollten die Defizite abgebaut werden. Unsere Ausbildungsberater unterstützen Ausbilder und Auszubildende darin, gemeinsam nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausbildungsleistungen zu suchen.
  • Der Nachweis für die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.
  • Der Auszubildende erhält ein Zeugnis über die Zwischenprüfung.
  • Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bei Jugendlichen die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken vorzulegen.

Bedeutung der Zwischenprüfung bei gestreckter Abschlussprüfung:

Bei den neugeordneten Berufen geht die Tendenz zu einer gestreckten Abschlussprüfung, das heißt der Zwischenprüfung wird mehr Bedeutung gegeben. Die Zwischenprüfung wird bei Berufen mit der gestreckten Gesellenprüfung benotet und ist der Teil 1 der Gesellenprüfung. In der jeweiligen Ausbildungsordnung ist dann beschrieben, zu wieviel Prozent die Note der Zwischenprüfung  in die Endnote eingerechnet wird. Meistens wird die Zwischenprüfung (Teil 1) mit einer Gewichtung von 30 bis 40 Prozent in die Endnote einbezogen.

online seit 20. Sep 2006, aktualisiert am 03. Apr 2012

Ansprechpartner

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Dipl.-Päd Kerstin Lüchtenborg
Berufsbildung

Tel. 07131 791-150
Fax 07131 791-2550
Kerstin.Luechtenborg@hwk-heilbronn.deE-Mail
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