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Was beim Gutachtenauftrag zu beachten ist

Nach der Handwerksordnung hat die Handwerkskammer Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen.

Wenden Sie sich, wenn die nachfolgend geschilderten Vorfragen geklärt sind, direkt an den in Ihrem Fall zuständigen Sachverständigen, nicht an die Handwerkskammer. Die Verbindung zum Sachverständigen stellen Sie direkt her, die Handwerkskammer handelt nicht als Vermittler und kann daher die Kontaktaufnahme mit dem Sachverständigen nicht für Sie übernehmen.

Kosten:

Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, so haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit dem Auftraggeber ab. Die Höhe der Abrechnung hängt vom Stundensatz des Sachverständigen und vom zeitlichen Umfang der Arbeit, die er für Sie leistet, ab. Der Stundenverrechnungssatz liegt üblicherweise zwischen ca. 50,00 € und 75,00 €. Hinzu kommen Fahrtkosten, Auslagen und Mehrwertsteuer. Sie sollten die Vergütung vor Auftragserteilung mit dem Sachverständigen klären.

Auswahl des Sachverständigen:

Der Sachverständige kann und wird nur Sachfragen beantworten. Prüfen Sie vor der außergerichtlichen Beauftragung eines Sachverständigen, ob in dem Problem, um dessen Lösung es Ihnen geht, nur eine reine Fachfrage steckt. Eine reine Fachfrage ist daran zu erkennen, dass der Sachverständige zur Lösung ein berufsspezifisches Wissen heranziehen muss. Für den Sachverständigen zeichnet sich eine Fachfrage dadurch aus, dass sie ein Problem aufwirft, das ihm in seiner Ausbildung, im Laufe seines Berufslebens oder in seiner sonstigen Praxis begegnet ist.

Wirkung eines Gutachtens:

Was ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in dem von Ihnen angeforderten Gutachten niederschreibt, ist nicht verbindlich in dem Sinn, dass es von der Gegenseite akzeptiert werden muss. So bleibt es der Gegenseite unbenommen, das Gutachten als gegenstandslos hinzustellen. Es verpflichtet die andere Partei weder zu einem bestimmten Verhalten noch zu irgendeiner Reaktion. Ein Privatgutachten kann vor Gericht von der Gegenseite als befangen abgelehnt werden, so dass das Privatgutachten nicht als Beweismittel verwertet werden kann.
Ist ein Gutachten überhaupt sinnvoll?

Sie sollten vorab auch die Frage klären lassen, ob es in Ihrem Fall überhaupt ratsam ist, einen Sachverständigen privat und außerhalb eines Gerichtsverfahrens hinzuzuziehen, oder ob es nicht besser wäre, einen Sachverständigen erst im Rahmen eines bei einem Gericht anhängigen Streits in den Prozess einzuführen. Von der Lösung dieser Rechtsfrage hängt die Weichenstellung für Ihr weiteres Vorgehen ab. Ein Gutachten kann als Grundlage für eine außergerichtliche gütliche Lösung des Streits dienen. Auch kann der Sachverständige von den Parteien als Schiedsgutachter beauftragt werden, um so den Streit außergerichtlich zu entscheiden.

Örtliche Zuständigkeit:

Der Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn-Franken umfasst die gesamte Region Franken: Stadt- und Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt- und Landkreis Schwäbisch Hall und den Main-Tauber-Kreis. Um Kosten zu sparen und um die Verständigung zu erleichtern, empfiehlt es sich, den nächst gelegenen Sachverständigen zuzuziehen. Sie können sich aber auch an einen Sachverständigen aus einem anderen Landkreis wenden.

Weder für den Auftraggeber noch für unseren Sachverständigen gibt es eine strenge Regelung der örtlichen Zuständigkeit, nicht zuletzt, weil wir nur in den häufig vorkommenden Berufen in jedem Landkreis je einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anbieten können. In manchen Berufen stehen im gesamten Kammerbezirk nur ein oder zwei Sachverständige zur Verfügung.

Muss ein größeres Objekt in einem Ortstermin vor der Begutachtung besichtigt werden, so ist es angebracht, sich an den Sachverständigen zu wenden, in dessen Raum das streitige Objekt steht. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob das betroffene Handwerksunternehmen im benachbarten Landkreis oder in einem anderen Bundesland seinen Sitz hat.

Steht nach Klärung der oben aufgeworfenen Fragen fest, dass die Zuziehung eines Sachverständigen empfehlenswert ist, so wenden Sie sich an den nächst erreichbaren Sachverständigen aus dem Handwerk, dem die streitige Tätigkeit oder Abrechnung zuzurechnen ist. Um Ihnen das Herausfinden des kompetenten Sachverständigen zu erleichtern, ist unser Verzeichnis nach Handwerksberufen in alphabetischer Reihenfolge gegliedert.

Lässt sich ein Problem keinem der im Verzeichnis aufgeführten Berufe zuordnen, so wenden Sie sich an die Handwerkskammer, wenn nach Ihrer Ansicht das Handwerk betroffen ist. Sachverständige aus weniger oft vorkommenden Handwerksberufen benennen wir aus benachbarten Kammerbezirken. Geht es um Fragen der Industrie oder des Handels, so ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Die Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus werden von den Regierungspräsidien öffentlich bestellt und vereidigt.

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, der in diesem Verzeichnis aufgeführt ist, hat den Eid in der Weise abgelegt, dass er geschworen hat, die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewissenhaft zu erfüllen, Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken zu beachten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Handwerkskammer Heilbronn-Franken zur Verfügung.

Nähere Informationen gibt es bei Rüdiger Mohn.
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