Unsere Leistungen für Ihren Betrieb
Als Interessenvertretung des Gesamthandwerks in der Region betreut, berät und fördert die Handwerkskammer über 11.900 Betriebe praxisnah und fachkundig. Diese Leistungen werden zum Großteil durch die Beiträge gesichert. Alle Betriebe profitieren von der Arbeit der Handwerkskammer, sowohl von den hoheitlichen Aufgaben als auch von der Vielzahl der angebotenen Dienstleistungen.
Allgemeiner Kammerbeitrag
Wie in den Vorjahren setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag beträgt 140 Euro. Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus dem Gewerbeertrag des Jahres 2008, so dass wie seither die Leistungsfähigkeit der Betriebe berücksichtigt wird. Diese Staffelung hat sich über Jahre bewährt. Neugründer müssen unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten Jahren ihrer Existenz nur reduzierte Beiträge bezahlen.
Gesetzliche Aufgaben
Die Handwerksordnung legt fest, dass die Kammer vielfältige vom Staat übertragene Aufgaben übernimmt. Das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle sowie der Verzeichnisse der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe ist nur die Spitze des Eisberges. Für Existenzgründer beispielsweise wurde das STARTER-CENTER eingerichtet. Eine zentrale Anlaufstelle, bei der sämtliche Formalitäten zur Betriebsgründung unbürokratisch und schnell an einer Anlaufstelle erledigt werden können. Als einheitlicher Ansprechpartner steht den Betrieben das STARTER-CENTER auch nach der Unternehmensgründung zur Verfügung. Dieser Service ist für unsere Betriebe kostenlos. Darüber hinaus bietet die Handwerkskammer viele weitere Dienstleistungen an, deren Ziel es ist, die Professionalität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.
Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzung für ein gutes Image ist die positive Präsenz in den Medien. Deshalb hält die Handwerkskammer ständig Kontakt zu Tageszeitungen, Hörfunk- und Fernsehanstalten und informiert über Aktivitäten und Veranstaltungen der Handwerkskammer sowie ihrer Mitgliedsbetriebe. Um dem Handwerk noch mehr Gehör zu verschaffen, beteiligt sich die Handwerkskammer an der bundesweiten Imagekampagne des Handwerks, die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks initiiert wurde. Die finanziellen Aufwendungen für die Kampagne werden durch die Beiträge der Betriebe abgedeckt.
Ausbildung
Drei Ausbildungsberater unterstützen Betriebe, Lehrlinge und Eltern. Die Ausbildungsberater beantworten Fragen zu Art und Durchführung der Ausbildung oder zum Prüfungswesen. Jährlich werden rund 2.000 Gesellen- oder Abschlussprüfungen durchgeführt. Weitere Schwerpunkte sind die Zusammenarbeit mit Schulen, Arbeitsagenturen und anderen Institutionen. Darüber hinaus organisiert die Handwerkskammer den Leistungswettbewerb der Handwerksjugend auf Kammerebene. Über das Projekt „Bildungspartnerschaften“ werden Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Handwerksbetrieben unterstützt, um so den Nachwuchs nachhaltig zu sichern.
Weiterbildung
Für alle, die nach der Ausbildung weiterkommen wollen, ist das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) eine hervorragende Anlaufstelle. Hier finden technische, betriebswirtschaftliche und persönlichkeitsbildende Lehrgänge statt. Die moderne Ausstattung der Werkstätten und Seminarräume sowie hoch qualifizierte Dozenten garantieren optimale Bedingungen.
Recht
Im betrieblichen Alltag wird der Handwerker immer wieder mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Die Juristen der Handwerkskammer beraten kostenlos im Zivilrecht in den Bereichen Arbeits-, Werkvertrags-, VOB-, Miet - Pacht- und Wettbewerbsrecht. Im öffentlichen Recht werden hauptsächlich Auskünfte zur Bauplanung erteilt. Außerdem ist eine Vermittlungsstelle angegliedert, die der Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern dient.
Betriebswirtschaft
Die Unternehmensberater der Handwerkskammer in Heilbronn, Schwäbisch Hall und Tauberbischofsheim helfen kostenlos bei Fragen der Betriebsführung und Finanzierung und stehen bei Betriebsübergaben und Existenzgründungen zur Seite. Neben der Existenzgründer-Mappe steht eine Nachfolge-Mappe für potentielle Betriebsnachfolger zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Kammer beraten auch in Sachen Qualitätsmanagement und Zertifizierung. Wertvolle Unterstützung für die Erstellung eines Businessplans bietet der neu aufgelegte Leitfaden „Der professionelle Weg zum Kredit“.
Die Außenwirtschaftsberater begleiten bei der Erschließung internationaler Märkte, Hand in Hand mit den landes- und bundesweiten Exportberatungsstellen.
Umweltberatung
Der Umweltberater ist Ansprechpartner für alle Fragen der Energieeinsparung und des betrieblichen Umweltschutzes, angefangen von der Abfallentsorgung bis hin zum Umweltmanagement. Er führt Einzelberatungen vor Ort durch, organisiert Veranstaltungen und Seminare und erstellt Handwerker-Kompetenzlisten.
Innovation und Technologie
Die Beauftragten für Innovation und Technologie unterstützen Handwerker in allen Bereichen ihres Innovationsbedarfs. Eine Schlüsselrolle spielt dabei das BTZ. In den Kompetenzzentren Befestigungstechnik, Edelstahl Rostfrei sowie Feinwerktechnik finden in regelmäßigen Abständen Fachvorträge, Seminare und Workshops zu aktuellen Themen statt.
Weiterhin sind sie Ansprechpartner für die Technologietransferstellen an den Hochschulen. Durch sie wurde eine Verbindung zwischen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Handwerksbetrieben geschaffen, damit Wissen und Erfahrung ausgetauscht werden können.
Sonderbeitrag (ÜBA-Umlage)
Im BTZ finden nicht nur Weiterbildungskurse statt, sondern es besuchen auch täglich bis zu 200 Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge. Die Kosten der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) werden einerseits durch öffentliche Zuschüsse, andererseits durch die Betriebe abgedeckt, die mit einem der Berufe in die Handwerksrolle eingetragen sind, für die eine überbetriebliche Ausbildung stattfindet. Um die ausbildenden Betriebe zu entlasten, werden alle Betriebe, die mit einem der betroffenen Handwerksberufe in die Handwerksrolle eingetragen sind, zur Zahlung des Sonderbeitrags herangezogen. Unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Schließlich kommt die Überbetriebliche Ausbildung jedem Betrieb zugute, der qualifizierte Gesellen beschäftigen kann. Um die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu berücksichtigen, wird der Sonderbeitrag in prozentualer Abhängigkeit zum allgemeinen Handwerkskammerbeitrag veranlagt.
Notwendigkeit der ÜBA
Die kleinen und mittleren Betriebe sind das Rückgrat des dualen Systems der Berufsausbildung. Sie bilden mehr als zwei Drittel aller Jugendlichen aus, die eine betriebliche Ausbildung im gewerblich-technischen Bereich aufnehmen. Ihre Leistungen sind beachtlich. Wegen des rasanten technischen und arbeitsorganisatorischen Wandels sind sie jedoch nicht immer in der Lage, alle geforderten Ausbildungsinhalte und die dringend gebotene Weiterbildung am Arbeitsplatz alleine zu vermitteln. Um ein einheitliches Niveau der Ausbildung zu garantieren, wurden daher überbetriebliche Ausbildungspläne entwickelt. Lehrlinge bestimmter Berufe kommen für ein bis zwei Wochen in das Zentrum in Heilbronn und werden in den modernen Werkstätten unterrichtet. Vermittelt werden vorrangig solche Ausbildungsinhalte, die für den Ausbildungsbetrieb ausbildungs-, aufsichts- und investitionsintensiv sind. Die Lehrpläne werden immer wieder an die technischen und technologischen Entwicklungen angepasst. Die Mitarbeiter des BTZ halten außerdem Kontakt zu Innungen, Fachverbänden und Herstellern, um bedarfsgerecht und praxisnah ausbilden zu können.