Handwerks- und Gewerberecht

Dokumente zum Handwerksrecht

Hier finden Sie die wichtigsten Formulare für die Eintragung bei der Handwerkskammer und für Sonderbewilligungsverfahren nebst Informationen hierzu. Daneben erhalten Sie einen Kurzüberblick über sogenannte handwerksähnliche Tätigkeiten und können daraus ersehen, welche Tätigkeiten ohne Meisterprüfung ausgeübt werden können. Die Merkblätter können eine individuelle Beratung durch unsere Kammer jedoch nicht ersetzen, weshalb Sie unbedingt den persönlichen Kontakt zu uns suchen sollten.

Handwerkerrentenversicherung

Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht. In bestimmten Fällen besteht jedoch Versicherungsfreiheit oder die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Hier finden Sie Informationen und einen geschichtlichen Rückblick zur Handwerkerrentenversicherung.

Schwarzarbeit: Wenn man ohne Eintragung in die Handwerksrolle ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt

Im Rahmen der Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Handwerks hat die Handwerkskammer die Aufgabe, Schwarzarbeit selbst in geeigneter Weise zu verhindern, zu erforschen und zu bekämpfen. Besonders sollten Mitgliedsbetriebe veranlasst werden, gegebenenfalls ihre eigenen Mitarbeiter aufzufordern, in ihrer Freizeit Schwarzarbeit zu unterlassen. Die Handwerkskammer kann Ordnungswidrigkeitenanzeigen vollständig und zeitnah an die zuständige untere Verwaltungsbehörde weiterleiten und die Untersagung illegaler Betriebe anregen.

Handwerksrechtliche Voraussetzungen für eine Existenzgründung

Wer ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig ausüben möchte, benötigt die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerksrolle ist ein öffentliches Verzeichnis, das von der Handwerkskammer geführt wird. Eintragungsvoraussetzungen sind zum Beispiel ...

Berufliches Abgrenzungsverfahren

In Deutschland gibt es 41 zulassungspflichtige, 53 zulassungfreie und 57 handwerksähnliche Berufe, die abschließend in der Anlage A und Anlage B 1 der Handwerksordnung aufgeführt sind. Für die zulassungspflichtigen Handwerke ist die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung Voraussetzung für eine Selbständigkeit, während dies hingegen bei den zulassungsfreien Handwerken und im handwerksähnlichen Gewerbe nicht erforderlich ist.

Neuregelung der Aufzeichnungspflicht nach der Fahrpersonalverordnung

Mit der zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften vom 22. Januar 2008 wurde die Fahrpersonalverordnung zugunsten der Handwerksbetriebe geändert.

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