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Der BetriebsübergangEine Betriebsveräußerung wirft arbeitsrechtliche Fragen auf. § 613a BGB regelt Rechte und Pflichten beim sogenannten Betriebsübergang. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Liegt ein Betriebsübergang vor, tritt der Betriebsnachfolger in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Erwerber und Veräußerer müssen jeden betroffenen Arbeitnehmer in Textform über den Übergang unterrichten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen.
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