Der Betriebsübergang

Eine Betriebsveräußerung wirft arbeitsrechtliche Fragen auf. § 613a BGB regelt Rechte und Pflichten beim sogenannten Betriebsübergang. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Liegt ein Betriebsübergang vor, tritt der Betriebsnachfolger in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Erwerber und Veräußerer müssen jeden betroffenen Arbeitnehmer in Textform über den Übergang unterrichten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen.

Was ist ein Betriebsübergang?  PDF-Datei [33kB]
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers  PDF-Datei [32kB]
Rechtliche Folgen eines Betriebsübergangs  PDF-Datei [31kB]
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