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Satzung der Handwerkskammer Heilbronn-FrankenDie Satzung der Handwerkskammer enthält grundsätzliche Bestimmungen über die Handwerkskammer, ihre Mitglieder, Organe und ihre Bekanntmachungen. Wer also wissen will, wie viele Mitglieder die Vollversammlung hat, wie sie sich zusammensetzt oder wie Beschlüsse zustande kommen, findet die Antworten in der Satzung. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat als oberste Landesbehörde die Satzung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken erlassen. Über die Änderungen der Satzung beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer. Alle Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
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