Zwischen-, Gesellen und Abschlussprüfungen

Im Verlauf der Lehre bzw. Ausbildung gibt es in der Mitte der Ausbildung die Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung entweder die Gesellenprüfung oder die Abschlussprüfung. Der Unterschied zwischen Gesellenprüfung und Abschlussprüfung liegt in der Zuordnung der Berufe begründet. Alle Berufe, die in den Anlagen A und B1 der Handwerksordnung aufgeführt sind, sind Handwerksberufe, in denen traditionsgemäß eine Gesellenprüfung abgelegt wird. In den handwerksähnlichen Berufen sowie in allen anderen anerkannten Ausbildungsberufen wird eine Abschlussprüfung abgelegt. Die Aufteilung in verschiedene Prüfungsteile (Fertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung) sowie der Schwierigkeitsgrad sind jedoch gleichwertig.

In den neugeordneten Berufen ist inzwischen eine gestreckte Gesellenprüfung vorgesehen, das heißt die Zwischenprüfung wird benotet und bildet Teil 1 der Gesellenprüfung, der im Verhältnis zur Prüfung am Ende der Ausbildungszeit, je nach Vorgabe in der Ausbildungsordnung, zu 30 bis 40 Prozent in das Endergebnis einfließt. So ist nicht die ganze Prüfungslast auf das Ende der Ausbildung konzentriert. Auch die Ausbildungsleistungen während der Ausbildung werden auf diese Weise stärker honoriert.
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