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FAQ's - Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die Handwerkskammer Heilbronn-Franken? ...
2. Was bietet die Handwerkskammer? ...
3. Ich möchte mich im Handwerksbereich selbstständig machen. Was muss ich rechtlich tun? ...
4. Braucht man zur Selbstständigkeit noch die Meisterprüfung, auch wenn man nicht ausbildet? ...

5. Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk? ...
6. Was ist ein zulassungsfreies Handwerk? ...
7. Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe? ...
8. Braucht man für alle handwerklichen Tätigkeiten die Meisterprüfung? ...
9. Braucht man zur Selbstständigkeit im Friseurhandwerk die Meisterprüfung, auch wenn man ohne eigenen Salon nur mobil Haare schneidet? ...
10. Was ist die so genannte Altgesellenregelung? ...

11. Muss der Handwerker während der Mängelanspruchsverjährungsfrist alle aufgetretenen Fehler auf seine Kosten beseitigen? ...
12. Muss ein mit einer Reparatur beauftragter Handwerker bezahlt werden, wenn sich die Reparatur dadurch erledigt, dass ein anderer Umstand als ein Defekt (z. B. Bedienungsfehler) für das Nichtfunktionieren ursächlich war? ...
13. Müssen alle Teile, die während der Mängelverjährungsfrist kaputt gehen, kostenfrei ersetzt werden? ...

14. Kann man gegen eine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst etwas machen? ...
15. Wo müssen die Anträge für Wehr- und Zivildienstausnahmen gestellt werden? ...

16. Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? ...

17. Was ist das STARTER-CENTER? ...
18. Welche Möglichkeiten der geförderten Qualifizierung bietet die Handwerkskammer Heilbronn-Franken während der Kurzarbeit? ...
19. Welche Möglichkeiten bietet mir die Handwerkskammer Heilbronn-Franken als An- und Ungelernte/r? ...
20. Ich habe einen Beruf erlernt und will mich weiterbilden. Welche Förderung gibt es? ...
21. Ich bin über 50 Jahre und will mich weiterbilden. Welche Förderung gibt es? ...
22. Bezahlt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten? ...
23. Sind die Lehrgänge staatlich anerkannt? ...
24. Muss ich als Weiterbildungsteilnehmer Handwerker sein? ...
25. Darf ich für eine Weiterbildungsberatung zu Ihnen kommen? ...
26. Wer unterrichtet bei den Lehrgängen? ...

27. Warum soll ich die Meisterprüfung ablegen? ...
28. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Handwerksmeister und einem Industriemeister? ...
29. Aus welchen Teilen besteht die Meisterprüfung?...
30. Können die einzelnen Teile der Meisterprüfung in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden? ...
31. Gibt es Möglichkeiten, von den einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit zu werden?...
32. In welchen zulassungspflichtigen Berufen kann die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken abgelegt werden?...
33. In welchen zulassungsfreien Berufen kann die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken abgelegt werden?...
34. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk zugelassen zu werden?...
35. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe zugelassen zu werden?...
36. Wo melde ich mich zur Meisterprüfung an?...
37. Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung zur Meisterprüfung?...
38. Welche Gebühren fallen beim Ablegen der Meisterprüfung an?...
39. Wo bereite ich mich zur Meisterprüfung vor?...
40. Wo muss ich mich zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung anmelden?...
41. Wie oft kann eine Meisterprüfung Wiederholt werden?...
42. Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten?...
43. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich nach der Meisterprüfung?...

  

1. Was ist die Handwerkskammer Heilbronn-Franken?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.

Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat rund 11.700 Mitgliedsbetriebe. Wie viele Mitgliedschaften in einer Vereinigung verlangt auch die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer einen Beitrag. Die Handwerkskammer arbeitet im Interesse ihrer Mitglieder. Sie belastet die Betriebe nicht mit Kosten, sondern unterstützt sie mit Leistungen. Diese Leistungen sind durch den Kammerbeitrag abgedeckt. Sie können jederzeit in Anspruch genommen werden.

Im Wesentlichen lässt sich das Aufgabenspektrum der Handwerkskammer Heilbronn-Franken in drei Schwerpunkte unterteilen. Zum einen sorgt sie für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Nach dem Motto praxisnah und fachkundig bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags. Von A wie Arbeitsrecht bis U wie Umwelt.

Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. In ihrem Bildungs- und Technologiezentrum bietet sie zahlreiche Kurse und Seminare an.

Kurz: Die Handwerkskammer ist mehr als nur ein Verwaltungsorgan. Sie ist ein aktives Dienstleistungszentrum für das Handwerk in der Region Heilbronn-Franken.

2. Was bietet die Handwerkskammer?

Als Leitgedanken steht über den Tätigkeiten der Mitarbeiter
Betreuung - Beratung - Förderung.

Diese Dienstleistungen, die von jedem Handwerker in Anspruch genommen werden können, erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche:

Betriebswirtschaftliche Beratung
(mit Außendienst)
  • Existenzgründung, Übergabe und Übernahme von Betrieben, „Betriebsbörse“
  • Kauf, Pacht, Beteiligung
  • Beratung bei Investitionen für Neubau, Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung
  • Finanzierung und Wirtschaftlichkeitskontrolle
  • Büroorganisation, Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Standortbeurteilung, Marketing und Beschaffung
  • Betriebsanalysen
  • Exportförderung
Gutachterliche Stellungnahme zur Erlangung öffentlicher Finanzhilfen und Bürgschaften

Rechtsberatung (soweit betrieblich veranlasst)
 
  • Firmen- und Gesellschaftsrecht
  • Handwerksrollen- und Handelsregister-Eintragung
  • Bürgerliches Recht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Öffentliches, privates Baurecht, Vergabewesen (VOB)
  • Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Forderungseinzug
  • Nachweis vereidigter Sachverständiger
  • STARTER-CENTER
Ausbildungsberatung (mit Außendienst)
  • Ausbildungsberatung
  • Bildungspartnerschaften / Nachwuchssicherung
  • Informationen zu Gesellen- und Abschlussprüfungen
  • Prüferschulungen
Aus- und Weiterbildung
  • Unternehmensführungsseminare
  • Vorträge, Kurse, Lehrgänge auch für Mitarbeiter in Handwerksbetrieben, Seminare „Betriebswirt des Handwerks“
  • BTZ Bildungs- und Technologiezentrum Böllinger Höfe in Heilbronn 
Meisterprüfung, Meisterkurse

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks

Beratung in Fragen der Versicherung
  • Gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
  • Handwerkerpflichtversicherung
Zurückstellung vom Wehr- und Zivildienst

Versorgungswerk des Handwerks
Bietet eine prämiengünstige Altersversorgung und Unfallversicherung für Betriebsinhaber und Mitarbeiter.

Öffentlichkeitsarbeit
Herausgabe des Mitteilungsblattes der Handwerkskammer "Deutsche Handwerks Zeitung", die jedem Kammerzugehörigen kostenlos geliefert wird.

3. Ich möchte mich im Handwerksbereich selbstständig machen. Was muss ich rechtlich tun?

Eintragung bei der Handwerkskammer, Gewerbeanmeldung beim Rathaus, Meldung an die Berufsgenossenschaft und Anmeldung beim Finanzamt.

4. Braucht man zur Selbstständigkeit noch die Meisterprüfung, auch wenn man nicht ausbildet?

Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle ist von der Lehrlingsausbildung unabhängig.

5. Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbstständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese 41 Berufe sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt.

6. Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?

Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie z. B. den Meisterbrief, selbstständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die 53 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B1 der Handwerksordnung aufgeführt.

7. Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?

Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in der Anlage B2 der Handwerksordnung aufgelistet.

8. Braucht man für alle handwerklichen Tätigkeiten die Meisterprüfung?

Tätigkeiten, die so einfach sind, dass sie von jedermann nach einer kurzen Anlernzeit von wenigen Tagen fehlerfrei ausgeführt werden können, bedürfen keines Qualifikationsnachweises. Die Entscheidung hierüber trifft die Handwerkskammer.

9. Braucht man zur Selbstständigkeit im Friseurhandwerk die Meisterprüfung, auch wenn man ohne eigenen Salon nur mobil Haare schneidet?

Das Friseurhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk und man braucht dafür die Eintragung in die Handwerksrolle. Dies ist unabhängig davon, ob man einen Salon hat oder bei der Kundschaft auf Bestellung zu Hause die Haare schneidet.

10. Was ist die so genannte Altgesellenregelung?

Das ist eine Qualifikation, um sich in die Handwerksrolle eintragen lassen zu können. Man muss eine einschlägige Gesellenprüfung nachweisen, in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet haben, davon 4 Jahre in leitender Stellung. Den Antrag dafür kann man bei der Handwerkskammer stellen.
11. Muss der Handwerker während der Mängelanspruchsverjährungsfrist alle aufgetretenen Fehler auf seine Kosten beseitigen?

Nein, nur wenn es sich bei dem aufgetretenen Fehlerbild auch um einen Mangel handelt. Hiefür ist der Kunde nach Abnahme der Werkleistung beweispflichtig.

12. Muss ein mit einer Reparatur beauftragter Handwerker bezahlt werden, wenn sich die Reparatur dadurch erledigt, dass ein anderer Umstand als ein Defekt (z. B. Bedienungsfehler) für das Nichtfunktionieren ursächlich war?

Ja, er hat seinen Vertrag (Ursache suchen und beseitigen) ja erfüllt.

13. Müssen alle Teile, die während der Mängelverjährungsfrist kaputt gehen, kostenfrei ersetzt werden?

Nein, Teile, deren normale Lebensdauer die Laufzeit der Verjährungsfrist nicht erreicht und gemessen an ihrer eigenen Lebenserwartung nicht vorzeitig kaputt gehen, sind nicht mangelhaft gewesen. Auch liegt kein Mangel vor, wenn der Defekt vom Kunden selbst verursacht wurde (z. B. fehlerhafter Umgang, mangelhafte Wartung etc.).

14. Kann man gegen eine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst etwas machen?

Ja, wenn die Voraussetzungen für eine Zurückstellung vorliegen, ist eine zeitlich befristete Verschiebung der Einberufung möglich.

15. Wo müssen die Anträge für Wehr- und Zivildienstausnahmen gestellt werden?

Für Zurückstellungen vom Wehrdienst beim zuständigen Kreiswehrersatzamt. Für Zurückstellungen vom Zivildienst beim Bundesamt für Zivildienst.

16. Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die Handwerkskammer kann für das Handwerk Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen. Hierzu ist eine Bewerbung bei der Kammer notwendig. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dem Bewerber insbesondere der Nachweis gelingt, besonders sachkundig zu sein und er bereit ist, das Bestellungsverfahren auf seine Kosten zu durchlaufen, steht einer Bestellung nichts im Wege.

17. Was ist das STARTER-CENTER?
Das STARTER-CENTER ist die zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer. Es begleitet diese von der Planung bis zur Gründung ihres Unternehmens. Es unsterstützt bei einer Vielzahl von Gründungsformalitäten und bietet umfangreiches Informationsmaterial.

18. Welche Möglichkeiten der geförderten Qualifizierung bietet die Handwerkskammer Heilbronn-Franken während der Kurzarbeit?
In enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bietet das Bildungs- und Technologiezentrum Heilbronn zertifizierte Weiterbildungslehrgänge an, damit von den Betrieben die staatliche Förderung über die Agentur für Arbeit genutzt werden kann. Dies sind unter anderem die vielfach nachgefragten Lehrgänge
  • Fachkraft für Solartechnik,
  • SPS-Fachkraft,
  • CNC-Fachkraft Metall und die
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Die Arbeitsagentur erstattet auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit. Die Weiterbildungskosten werden durch die Arbeitsagentur und den Europäischen Sozialfonds bezuschusst.
19. Welche Möglichkeiten bietet mir die Handwerkskammer Heilbronn-Franken als An- und Ungelernte/r?

Seit dem 1. Februar 2009 erhalten Erwerbstätige, die sich für eine Weiterbildungsmaßnahme interessieren, im Bildungs- und Technologiezentrum Heilbronn einen Prämiengutschein.

Vor der Ausgabe eines Prämiengutscheins werden im Rahmen eines Beratungsgesprächs die persönlichen Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel geklärt. Anschließend werden dem Weiterbildungsinteressierten mindestens drei Bildungsanbieter vorgeschlagen. Der Prämiengutschein kann dann bei einer der empfohlenen Weiterbildungseinrichtungen vorgelegt werden. Die Weiterbildungseinrichtung rechnet die Prämiengutscheine mit dem Zuschussgeber ab.

Die Bildungsprämie wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

20. Ich habe einen Beruf erlernt und will mich weiterbilden. Welche Förderung gibt es?

Durch das Förderprogramm "Fachkurse" schafft das Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung. Eine Verbilligung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen sowie die Veranstalter veranlassen entsprechende Seminare verstärkt anzubieten. Durch das Förderprogramm "Fachkurse" schafft das Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung. Eine Verbilligung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen sowie die Veranstalter veranlassen entsprechende Seminare verstärkt anzubieten.

Da die Altersgruppe der ab 50-Jährigen in der beruflichen Weiterbildungsteilnahme eher unterrepräsentiert ist, wird bei der Fachkursförderung für die Zielgruppe "50 plus" ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt. Gerade vor dem Hintergrund des absehbaren zukünftigen Fachkräftemangels kommt in den Betrieben dieser Altersgruppe eine zunehmend wichtigere Rolle als Leistungs- und Erfahrungsträger zu. Viele Kurse des Bildungs- und Technologiezentrums Heilbronn können deshalb für die Altersgruppe verbilligt angeboten werden.  

21. Ich bin über 50 Jahre und will mich weiterbilden. Welche Förderung gibt es?

Durch das Förderprogramm "Fachkurse" schafft das Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung. Eine Verbilligung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen sowie die Veranstalter veranlassen entsprechende Seminare verstärkt anzubieten.Da die Altersgruppe der ab 50-Jährigen in der beruflichen Weiterbildungsteilnahme eher unterrepräsentiert ist, wird bei der Fachkursförderung für die Zielgruppe "50 plus" ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt. Gerade vor dem Hintergrund des absehbaren zukünftigen Fachkräftemangels kommt in den Betrieben dieser Altersgruppe eine zunehmend wichtigere Rolle als Leistungs- und Erfahrungsträger zu. Viele Kurse des Bildungs- und Technologiezentrums Heilbronn können deshalb für die Altersgruppe verbilligt angeboten werden.

22. Bezahlt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten?

Für Arbeitssuchende werden bei der zuständigen Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine ausgegeben. Diese Bildungsgutscheine können beim Bildungs- und Technologiezentrum eingelöst werden.

23. Sind die Lehrgänge staatlich anerkannt?

Die Prüfungen der Qualifikationslehrgänge sind vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden Württemberg offiziell genehmigt. Diese Abschlüsse werden bundesweit anerkannt.

24. Muss ich als Weiterbildungsteilnehmer Handwerker sein?

Unsere Lehrgänge stehen allen Berufsgruppen offen.

25. Darf ich für eine Weiterbildungsberatung zu Ihnen kommen?

Selbstverständlich vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen individuellen Beratungstermin. Dabei besprechen wir Ihre persönlichen Weiterbildungsziele und machen Ihnen ein passgenaues Angebot.  

26. Wer unterrichtet bei den Lehrgängen?

Unsere Dozenten sind ausnahmslos erfahrene Praktiker, die Ihnen Wissen für die praktische Anwendung im Betrieb vermitteln.

27. Warum soll ich die Meisterprüfung ablegen?

Wer Führungsverantwortung übernehmen und ein höheres Einkommen erzielen will, braucht den Meisterbrief. Der Meisterbrief unterstützt nachhaltig vor Beschäftigungslosigkeit und sorgt für eine qualifizierte Lehrlingsausbildung. In einem zulassungspflichtigen Handwerk ist der Meistertitel zudem Voraussetzung, um sich selbstständig machen zu können.


28. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Handwerksmeister und einem Industriemeister?

Der Unterschied zwischen einem Handwerksmeister und einem Industriemeister besteht darin, dass Sie beim Handwerksmeister gezielt auf die Selbstständigkeit im Handwerk vorbereitet werden.

Die Vorbereitung auf die Prüfung zum Handwerksmeister ist im Vergleich zum Industriemeister praxisnaher. Teil I der Meisterprüfung im Handwerk ist nämlich der praktische Teil. Bei diesem werden die praktischen Fähigkeiten geprüft. Sie erhalten folglich bei der Weiterbildung zum Handwerksmeister sowohl die Theorie als auch die Praxis, die Sie für eine Selbstständigkeit benötigen.


29. Aus welchen Teilen besteht die Meisterprüfung?

Die Meisterprüfung besteht aus den vier folgenden Prüfungsteilen: 

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

30. Können die einzelnen Teile der Meisterprüfung in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden?

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, Teil III und IV vor den anderen Teilen anzustreben.


31. Gibt es Möglichkeiten, von den einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit zu werden?

Prüfungsteilnehmer, die einen staatlich anerkannten abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildungsabschluss haben, werden in Baden-Württemberg von Teil III befreit. Wer bereits die Prüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) erfolgreich abgelegt hat, wird vom Teil III befreit, wer die Ausbildereignungsprüfung nachweist, vom Teil IV der Meisterprüfung.


32. In welchen zulassungspflichtigen Berufen kann die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken abgelegt werden?
  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Landmaschinenmechaniker
  • Metallbauer
  • Zimmerer
  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Schreiner
  • Stuckateure

33. In welchen zulassungsfreien Berufen kann die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken abgelegt werden?
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Weinküfer

34. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk zugelassen zu werden?

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird man zugelassen, wenn man eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in der man die Meisterprüfung ablegen möchte, nachweisen kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, wenn eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt wurde. Hierbei ist aber der Nachweis einer zweijährigen Gesellentätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, erforderlich.


35. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe zugelassen zu werden?

Eine Zulassung zur Meisterprüfung im zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe ist dann möglich, wenn eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.


36. Wo melde ich mich zur Meisterprüfung an?

Die Anmeldung muss schriftlich bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken erfolgen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Referat Meisterprüfung.


 

37. Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung zur Meisterprüfung?
  • Geburtsurkunde oder Kopie vom Personalausweis
  • Gesellenprüfungs- oder Abschluss- bzw. Facharbeiterprüfungszeugnis in beglaubigter Form
  • Arbeitsbescheinigung über die berufliche Tätigkeit, wenn die Meisterprüfung nicht im Gesellenprüfungshandwerk abgelegt werden soll (mindestens 2 Jahre im Meisterprüfungshandwerk)
  • gegebenenfalls Zeugnis über abgelegte Meister-/Technikerprüfungen bzw. sonstige anrechenbare Prüfungen in beglaubigter Form (z. B. Technischer Fachwirt (HWK), Ausbildereignungsprüfung)
  • gegebenenfalls Freigabe einer anderen Handwerkskammer, falls dort bereits eine Zulassung erfolgt ist bzw. die Teile I und II der Meisterprüfung abgelegt werden

38. Welche Gebühren fallen beim Ablegen der Meisterprüfung an?

Teil I: 265,- Euro

Teil II: 240,- Euro

Teil III: 130,- Euro

Teil IV: 130,- Euro

Meisterbrief: 25,- Euro

Gesamt: 790,- Euro

Zusätzlich fallen, je nach Handwerksberuf, noch Kontroll- und Abnahmekosten für die praktische Prüfung in Teil I in unterschiedlicher Höhe an.


39. Wo bereite ich mich zur Meisterprüfung vor?

Erfahrene Dozenten, Lehrer und Praktiker ermöglichen eine gezielte Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Vorbereitungsmaßnahmen finden je nach Beruf in den Schulungsräumen der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, im Bildungs- und Technologiezentrum oder an einer Meisterschule statt. Eine Übersicht über die Vorbereitungskurse der Handwerkskammer finden Sie in der Rubrik Kurse und Seminare.


40. Wo muss ich mich zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung anmelden?

Für die Vorbereitung in den folgenden Berufen müssen Sie sich bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken anmelden:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Landmaschinenmechaniker
  • Metallbauer
  • Zimmerer

 Für die Vorbereitung in den folgenden Berufen müssen Sie sich bei den jeweiligen Meisterschulen anmelden: 

Gewerbliche Kreisberufsschule Öhringen:

  • Elektrotechniker

 Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm, Gewerbliche Schule Künzelsau und Bad Mergentheim:

  • Feinwerkmechaniker

Gewerblichen Schulen Heilbronn:

  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Stuckateure

Gewerbliche Schule Schwäbisch Hall:

  • Schreiner 

Bundesfachschule des Deutschen Fass- und Weinküfer-Handwerks

  • Weinküfer

41. Wie oft kann eine Meisterprüfung wiederholt werden?

Eine nicht bestandene Meisterprüfung darf dreimal wiederholt werden. Sollten Sie sich nicht innerhalb von sieben Jahren – gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmelden, so verlieren die bestandenen Prüfungsfächer ihre Gültigkeit. 

Wenn Sie die Meisterprüfung wiederholen möchten, bitten wir um schriftliche Anmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Prüfungsbescheids. Später eingehende Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.


 42. Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten?

Die Meistervorbereitungsmaßnahmen sind nach dem Meister-BAföG förderfähig. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt am ständigen Wohnsitz und unter www.meister-bafoeg.info


43. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich nach der Meisterprüfung?

Das Bildungs- und Technologiezentrum bietet verschiedene Kurse zur Fort- und Weiterbildung an, beispielsweise:

  • Betriebswirt/in (HWK)
  • Economic Bachelor of Business Administration (BBA) 

Weitere Informationen zum Kursangebot finden Sie in der Rubrik Kurse und Seminare.

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