Meisterprüfung (M)

Wer darf zur Meisterprüfung?

Um für die Meisterprüfung zugelassen zu werden bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sollen gewährleisten, dass der angehende Meister fundierte fachtheoretische und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vor dem Erwerb des Meistertitels besitzt.

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A HwO) ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweist. Der Nachweis einer Berufstätigkeit ist hier nicht mehr erforderlich.

Auch wenn eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt wurde, besteht die Möglichkeit auf Zulassung zur Meisterprüfung. Hierbei ist jedoch der Nachweis einer mehrjährigen Gesellentätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, erforderlich.

Bei erfolgreichem Abschluss einer Fachschule wird die Zeit bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit angerechnet.

Eine Zulassung zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe ist dann möglich, wenn eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden ist.

Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung gibt es bei Andreas Spielmann.

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