Beratung |
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Handwerksrechtliche Voraussetzungen für eine ExistenzgründungWer ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig ausüben möchte, benötigt die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerksrolle ist ein öffentliches Verzeichnis, das von der Handwerkskammer geführt wird. Selbstständige Handwerker eines EU-Staates werden durch das Niederlassungsrecht im handwerklichen Bereich wie deutsche Staatsangehörige behandelt. Dies bedeutet, dass für alle EU-Staatsangehörigen die gleichen berufsrechtlichen Regeln gelten wie für Inländer. Somit ist das deutsche Handwerks- und Gewerberecht zu beachten.
Da es in den meisten EU-Ländern keine Meisterprüfung gibt, müssen andere Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle nachgewiesen werden. Diese sind in der EU/EWR-Handwerker-Verordnung geregelt.
Bei der Existenzgründung ist auch eine betriebswirtschaftliche Beratung sinnvoll und zu empfehlen.
Nähere Informationen gibt es bei Martin Weiß.

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