Unternehmensführung (Taschenrechner, Stift)

Finanzierungmittel beantragen

Stand: 9. Juni 2010

Für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz können Existenzgründer zinsgünstige öffentliche Finanzierungsmittel beantragen. Empfehlenswert ist eine Beratung bei der zuständigen Kammer, da dies von den meisten Banken und den öffentlichen Förderbanken als Voraussetzung gefordert wird. Wesentlich ist für alle Darlehen die Antragstellung vor Investitionsbeginn! Entscheidend ist das Datum der Auftragsvergabe. Die Antragstellung kann über jede Bank erfolgen. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

  • Lebenslauf des Existenzgründers (berufliche Entwicklung und Qualifikation)
  • Unternehmenskonzept (Beschreibung des Vorhabens, Geschäftsidee)
  • Kapitalbedarfsplanung (Investitionsbedarf und Finanzierungsplan)
  • Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Gewinnplanung)
  • Vertragsentwürfe (Kaufvertrag, Miet- und Pachtvertrag, Lizenzen etc.)
  • Vermögens-, Schuldenaufstellung
Als Existenzgründung zählt sowohl eine Betriebsgründung als auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes.

 

Grundlage des Finanzierungsplanes ist die Kapitalbedarfsermittlung:

Investitionsbedarf + Betriebsmittelbedarf = Kapitalbedarf

 

Förderfähige Investitionen sind alle betrieblich bedingten Anschaffungen wie der Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeugen, aber auch die Kosten für Umbauten. Mit gefördert wird ebenso die Warenerstausstattung.

 

Aus einer Vielzahl von Existenzgründungsprogrammen empfehlen wir die nachfolgenden Darlehen. Neben diesen Programmen, die speziell für die Gründungs- und Existenzfestigungsphase konzipiert sind, gibt es auch für Investitionen etablierter Unternehmen (Bestand seit über acht Jahren) öffentliche Finanzierungsprogramme (u. a. Mittelstandskredit).

Die Existenzgründerprogramme

Starthilfe Baden-Württemberg (L-Bank)

Existenzgründungen mit einem Kapitalbedarf bis 150.000 € können bis zu 100.000 € mit dem Starthilfe-Darlehen der L-Bank finanziert werden. Das Darlehen (Mindestbetrag 5.000 €) kann bis zu drei Jahre nach der Betriebsgründung beantragt werden. Der Zinssatz beträgt 2,7 % (Laufzeit acht Jahre, zwei tilgungsfreie Jahre, Auszahlung 98 %, effektiver Zinssatz 4,18 %), wobei die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg mit 80 % für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Hausbank haftet. Wenn es die Bonität oder die Sicherheitenlage erfordert, kann die Hausbank den Nominalzinssatz um bis zu 0,5 Prozentpunkte anheben.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Mit dem Gründungs- und Wachstumsfinanzierungsprogramm (=GuW) der L-Bank und der KfW-Mittelstandsbank können bis zu 100 % des Investitionsbedarfs (Darlehenshöhe mind. 2.500 €, max. 2 Mio. €) finanziert werden. Die Zinssätze sind risikogerecht gestaffelt und abhängig von der Bonität des Existenzgründers und der Darlehensabsicherung (Bewertung durch die Hausbank). Die Zinsspanne liegt zum Beispiel bei einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist, zehn Jahre Darlehenslaufzeit, zwei tilgungsfreien Jahren und 96 % Auszahlung zwischen nominal 1,90 % (effektiv 2,64 %) und 6,25 % (effektiv 7,27 %). Innovativ geprägte Existenzgründungen erhalten einen um 0,25 Prozentpunkte reduzierten Zinssatz. Förderfähig sind auch nebenberufliche selbstständige Existenzen, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zum Haupterwerb des Existenzgründers führen. Die Beantragung des GuW-Darlehens ist bis zu acht Jahre nach der Existenzgründung möglich (=Existenzfestigung).

Betriebsmittel können bis zu 100 % mit einem Liquiditätshilfedarlehen der L-Bank finanziert werden. Der Zinssatz liegt je nach Bonität des Kreditnehmers z.B. bei einer Laufzeit von fünf Jahren, einem tilgungsfreien Jahr und einer Auszahlung von 99 % nominal zwischen 2,30 % (effektiv 2,66 %) und 6,65 % (effektiv 7,20 %). Die Hausbank kann den Zinssatz maximal um ihre Risikokosten erhöhen, die für die jeweilige Rating- und Besicherungsklasse üblich sind.

ERP-Kapital für Gründung (Unternehmerkapital)
 

Bringt der Existenzgründer 15 % Eigenkapital ein, kann er maximal 25 % vom Investitionsbedarf als Unternehmerkapital von der KfW-Mittelstandsbank beantragen (Darlehenshöhe maximal 500.000 Euro je Antragssteller). Die Laufzeit dieses Darlehens beträgt 15 Jahre; in den ersten sieben Jahren besteht Tilgungsfreiheit. Für das Darlehen müssen keine dinglichen Sicherheiten gestellt werden. Der Zinssatz beträgt vom ersten  bis zum dritten Jahr 1,05 % und vom vierten bis zum zehnten Jahr 3,05 % (effektiv 3,47 %). Zusätzlich kostet das Darlehen 1 % Garantieentgelt (Auszahlung 100 %, effektiver Mischzinssatz 3,93 %). Die Beantragung des Gründerdarlehens ist bis spätestens zwei Jahre nach der Existenzgründung möglich (=Existenzfestigung).

Das ERP-Kapital ist mit einem GuW-Darlehen (zum Beispiel restliche 60 % der Investitionssumme) kombinierbar.


Darlehensabsicherung

Grundsätzlich verlangt die Hausbank vom Existenzgründer Sicherheiten für die Rückzahlung der öffentlichen Darlehen. Falls das Vermögen des Existenzgründers hierzu nicht ausreicht, ist bei den Existenzgründungsprogrammen eine Haftungsfreistellung möglich:

Starthilfe (80 % der Darlehenssumme, im Zinssatz bereits berücksichtigt),
GuW-Programm (50 % der Darlehenssumme, erhöhter Zinssatz 0,3 - 0,9 Prozentpunkte),
ERP-Kapital (100 % der Darlehenssumme, im Zinssatz bereits berücksichtigt).

Alternativ hierzu ist auch eine Bürgschaft bei der Baden-Württembergischen Bürgschaftsbank in Stuttgart möglich (bis zu 80 % der Darlehenssumme, einmalige Gebühr 1,0 % und jährlich 0,8 % Bürgschaftsprovision beziehungsweise risikogerechte Provision).

 

Eigenkapitalverbesserung

Beteiligungskapital verbessert die Eigenkapitalquote und damit das Rating. Als stiller Teilhaber beteiligt sich zum Beispiel die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) an neugegründeten bzw. übernommenen Betrieben mit einer Beteiligung maximal in Höhe des vom Existenzgründer eingesetzten Eigenkapitals (ab 50.000 Euro) gegen ein entsprechendes Entgelt.

Beispiel: Beteiligung mit 50.000 €, Rückzahlung nach zehn Jahren, in den ersten drei Jahren

- bei einer Existenzgründung 5,75 % Zins + 1 % gewinnabhängiges Entgelt und
- bei einer Betriebsübernahme 5,25 % Zins + 1,5 % gewinnabhängiges Entgelt.

Nähere Informationen erhalten Sie von Beate Hönnige.
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