Unternehmensführung (Taschenrechner, Stift)

Finanzierungmittel beantragen

Stand: 21. September 2011

Für die Gründung einer selbständigen Vollexistenz können Existenzgründer zinsgünstige öffentliche Finanzierungsmittel beantragen. Empfehlenswert ist eine Beratung bei der zuständigen Kammer, da dies von den meisten Banken und den öffentlichen Förderbanken als Voraussetzung gefordert wird. Wesentlich ist für alle Darlehen die Antragstellung vor Investitionsbeginn! Entscheidend ist das Datum der Auftragsvergabe. Die Antragstellung kann über jede Bank erfolgen. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Lebenslauf des Existenzgründers (berufliche Entwicklung und Qualifikation)
  • Unternehmenskonzept (Beschreibung des Vorhabens, Geschäftsidee)
  • Kapitalbedarfsplanung (Investitionsbedarf und Finanzierungsplan)
  • Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Gewinnplanung)
  • Vertragsentwürfe (Kaufvertrag, Miet- und Pachtvertrag, Lizenzen    etc.)
  • Vermögens-, Schuldenaufstellung

Als Existenzgründung zählt sowohl eine Betriebsgründung als auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes.

Grundlage des Finanzierungsplanes ist die Kapitalbedarfsermittlung:

Investitionsbedarf + Betriebsmittelbedarf = Kapitalbedarf 

Förderfähige Investitionen sind alle betrieblich bedingten Anschaffungen wie der Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeugen, aber auch die Kosten für Umbauten. Mit gefördert wird ebenso die Warenerstausstattung. 

Aus einer Vielzahl von Existenzgründungsprogrammen empfehlen wir die nachfolgenden Darlehen. Neben diesen Programmen, die speziell für die Gründungs- und Existenzfestigungsphase konzipiert sind, gibt es auch für Investitionen etablierter Unternehmen (Bestand seit über 3 Jahren) öffentliche Finanzierungsprogramme (Wachstumsfinanzierung).

 

Die Existenzgründerprogramme

  • Startfinanzierung 80 (L-Bank)
    Existenzgründungen mit einem Kapitalbedarf bis 150.000 € können bis zu 100.000 € mit dem Programm "Startfinanzierung 80" der L-Bank finanziert werden. Das Darlehen kann noch bis zu 3 Jahre nach der Betriebsgründung beantragt werden. Als Darlehenslaufzeiten sind 5, 8 oder 10 Jahre möglich. Bei einer 10-jährigen Laufzeit und 2 tilgungsfreien Jahren beträgt der Zinssatz 2,15% (Auszahlung 100%, effektiver Zinssatz 3,14%), wobei die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg mit 80% für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Hausbank haftet. Wenn es die Bonität oder die Sicherheitenlage erfordert, kann die Hausbank den Nominalzinssatz um bis zu 0,5 Prozentpunkte anheben.
  • Gründungsfinanzierung (L-Bank)
    Mit dem Darlehensprogramm "Gründungsfinanzierung" der L-Bank und der KfW-Mittelstandsbank können bis zu 100% des Kapitalbedarfs (Darlehenshöhe mind. 10.000 €, max. 10 Mio. €) finanziert werden. Die Zinssätze sind risikogerecht gestaffelt und abhängig von der Bonität des Existenzgründers und der Darlehensabsicherung (Bewertung durch die Hausbank), die Laufzeiten sind wählbar von 5, 8, 10, 15 bis 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren. Die Zinsspanne liegt z.B. bei einer 10-jährigen Zinsbindungsfrist, 10 Jahre Darlehenslaufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 100% Auszahlung zwischen nominal 2,00% (effektiv 2,02% = Preisklasse A) und 6,35% (effektiv 6,54% = Preisklasse I). Förderfähig sind auch nebenberufliche selbständige Existenzen, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zum Haupterwerb des Existenzgründers führen. Die Beantragung der "Gründungsfinanzierung" ist bis zu 3 Jahre nach der Existenzgründung (auch mehrmals)  möglich (= Existenzfestigung).
  • ERP-Kapital für Gründung (KfW)
    Bringt der Existenzgründer 15% Eigenkapital ein, kann er max. 25% vom Investitionsbedarf als Nachrangkapital von der KfW-Mittelstandsbank beantragen (Darlehenshöhe max. 500.000 € je Antragssteller). Die Laufzeit dieses Darlehens beträgt 15 Jahre; in den ersten 7 Jahren besteht Tilgungsfreiheit. Für das Darlehen müssen keine dinglichen Sicherheiten gestellt werden. Der Zinssatz beträgt vom 1. bis zum 3. Jahr 0,65% und vom 4. bis zum 10. Jahr 2,65%. Zusätzlich kostet das Darlehen 1% Garantieentgelt (Auszahlung 100%, effektiver Mischzinssatz 3,07%. Die Beantragung des Gründerdarlehens ist bis spätestens 2 Jahre nach der Existenzgründung möglich (= Existenzfestigung). Das ERP-Kapital ist mit dem Gründungsfinanzierungsprogramm (z. B. restliche 60% des Kapitalbedarfs) kombinierbar.

Darlehensabsicherung

Grundsätzlich verlangt die Hausbank vom Existenzgründer Sicherheiten für die Rückzahlung der öffentlichen Darlehen. Falls das Vermögen des Existenzgründers hierzu nicht ausreicht, ist bei den Existenzgründungsprogrammen eine Haftungsfreistellung möglich:

  • Startfinanzierung 80 (80% der Darlehenssumme, im Zinssatz bereits berücksichtigt),
  • Gründungsfinanzierung (z.B. 50% der Darlehenssumme = erhöhter Zinssatz 0,3 – 1,1 Prozentpunkte),
  • ERP-Kapital (100% der Darlehenssumme, im Zinssatz bereits berücksichtigt).

Alternativ hierzu ist auch eine separate Bürgschaft bei der Baden-Württembergischen Bürgschaftsbank möglich (bis zu 80% der Darlehenssumme, einmalige Gebühr 1,0% und jährlich 0,8 – 1,3% risikogerechte Bürgschaftsprovision).

Eigenkapitalverbesserung

Beteiligungskapital verbessert die Eigenkapitalquote und damit das Rating. Als stiller Teilhaber beteiligt sich z. B. die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) an neugegründeten bzw. übernommenen Betrieben mit einer Beteiligung max. in Höhe des vom Existenzgründer eingesetzten Eigenkapitals (ab 25.000 €) gegen ein entsprechendes Entgelt.

Beispiel: Beteiligung mit 50.000 €, Rückzahlung nach 10 Jahren, in den ersten 3 Jahren

  • bei einer Existenzgründung: 6,25% Zins + 1,5% gewinnabhängiges Entgelt und
  • bei einer Betriebsübernahme: 5,75% Zins + 1,5% gewinnabhängiges Entgelt.
Nähere Informationen erhalten Sie von Beate Hönnige.
Service im Überblick