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Gebäudeenergieausweis

Der Gebäudeenergieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mieter und Eigentümer können mit Hilfe eines solchen Ausweises Energiekennwerte von Gebäuden vergleichen und den Energiebedarf besser einschätzen. Für Neubauten und bestehende Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, ist der Gebäudeenergieausweis Pflicht - dies schreibt die Energieeinsparverordnung (ENEV) vor.

Informationen zum Gebäudeenergieausweis

Die Handwerkskammer hat weiterführende Informationen zum Gebäudeenergieausweis zusammengestellt. Das untenstehende Dokument gib Aufschluss darüber, für welche Gebäude Ausweispflicht besteht, welche Arten von Ausweisen es gibt, wie lange ein Gebäudeenergieausweis gültig ist und welche Personen zur Ausstellung berechtigt sind.

Kompetenzliste der Energieberater

In der untenstehenden Kompetenzliste sind die Kontaktdaten von Energieberatern aufgeführt, die nach eigenen Angaben zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises für bestehende Gebäude nach ENEV berechtigt sind. Vor der Vergabe eines Auftrags zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises nach der ENEV muss sich der Auftraggeber jedoch selbst Gewissheit über die Berechtigung des Handwerkers zur Ausstellung solcher Ausweise verschaffen. Die Adressen sind nach steigender Postleitzahl geordnet. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Allgemeine Informationen über den Gebäudeenergieausweis nach der Energieeinsparverordnungweiter
Kompetenzliste: Handwerker erstellen den Gebäudeenergieausweis  PDF-Datei [64kB]
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