Ein Blatt, auf dem ein geöffneter Füller liegt.
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Informationen zum neuen Bauvertragsrecht

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 14. Februar 2018

Zum neuen Jahr ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Was ändert sich im Einzelnen? Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung soll für mehr Verbraucherschutz und Haftungsgerechtigkeit bei Bauvorhaben sorgen. Davon betroffen sind so wesentliche Punkte wie Abschlagszahlung, Abnahme und Schlussrechnung. Für alle Bauhandwerker ist es wichtig, die neuen gesetzlichen Regelungen zu kennen.

Kostenfreie Informationen

Da das neue Recht eine Vielzahl von Änderungen vorsieht, hat die Handwerkskammer in einem Merkblatt die wesentlichen Punkte aufgelistet. Das Merkblatt ist abrufbar unter  www.hwk-heilbronn.de/bauvertragsrecht. Außerdem findet am 1. März 2018 von 18 bis 19.30 Uhr im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer ein   Kompetenzforum Unternehmensführung zum neuen Bauvertragsrecht statt. Rechtsanwalt Bernd-Uwe Sätzler wird die wesentlichen Änderungen vorstellen und die notwendigen baurechtlichen Kenntnisse vermitteln. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

 Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei:

Anmeldung zum Kompetenzforum bei: