viele Menschen sitzen in einem Raum, schauen nach vorne und hören einem Moderator zu.
M_kasto, Fotolia

Lenk- und Ruhezeiten Informationsveranstaltung

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 18. Mai 2018

Über Aufzeichnungsmethoden und welche Ausnahmen es für Handwerker gibt, darüber informiert Ministerialrat Wolfgang Schaile vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Stuttgart bei der Veranstaltung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken zum Thema Lenk- und Ruhezeiten. Sie findet am Mittwoch, 13. Juni um 17 Uhr im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) statt.

Rechtliche Bestimmungen

Die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts zur Festlegung und Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer führen bei Handwerksbetrieben immer wieder zu Verunsicherungen. Aufgrund europäischer Vorgaben über die Ausweitung des Kontrollumfangs kommt es aktuell zu deutlich mehr Kontrollen von Nutzfahrzeugen. Obwohl die Einhaltung der konkreten Lenk- und Ruhezeiten bei Handwerkern in aller Regel kein Problem darstellt, sind sie in bestimmten Fällen dennoch gezwungen Aufzeichnungen über die Dauer der Fahrten und Ruhepausen vorzunehmen. Das Unterlassen solcher Aufzeichnungen kann empfindliche Bußgelder zur Folge haben.

 Teilnahme & Anmeldung 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Anmeldung ist bis 6. Juni erforderlich bei:

Beate Hönnige

Meisterreferat

Tel. 07131 791-142

Fax 07131 791-2542

Beate.Hoennige--at--hwk-heilbronn.de

 Anmeldung zur Informationsveranstaltung "Fahrpersonalverordnung - Aktuelles zu Lenk- und Ruhezeiten!"