Ein junger Mann schaut aus dem geöffneten Fahrerfenster eines Pkws und hält seinen Führerschein in die Kamera.
Jean-Philippe Wallet

Überlassen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Fahrzeuge, müssen sie regelmäßig überprüfen, ob die Mitarbeiter über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Pflicht zur Führerscheinkontrolle

Bevor Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Fahrzeug überlassen, müssen sie prüfen, ob ihr Arbeitnehmer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Wird dies versäumt und zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass die Fahrerlaubnis fehlt, drohen dem Arbeitgeber strafrechtliche Konsequenzen. Laut Straßenverkehrsgesetz macht sich der Halter eines Fahrzeugs strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten ist.

So sichern Sie sich ab

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Die Handwerkskammer zeigt Ihnen, was Sie bei der Kontrolle der Führerscheine Ihrer Mitarbeiter beachten müssen. Hier finden Sie ein Merkblatt und die maßgeblichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Außerdem können Sie Vorlagen zur Dokumentation der Kontrollen herunterladen, die Sie an die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb individuell anpassen können.

Empfohlene Vorgehensweise

  • Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mindestens zweimal pro Jahr kontrollieren.
  • Einsicht in die Originaldokumente nehmen. Kopien reichen nicht aus.
  • Nur umgeschriebene oder EU-Führerscheine akzeptieren.
  • Die Kontrolle schriftlich dokumentieren, zum Beispiel anhand einer Fahrzeugnutzerliste.
  • Das exakte Datum der Kontrolle erfassen und diese durch Unterschrift der Fahrzeugnutzer bestätigen lassen.
  • Dokumente mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Außerdem prüfen: Führerscheinklasse und evtl. bestehende Beschränkungen.
  • Per Dienstanweisung Mitarbeiter mit Auflagen und Beschränkungen auffordern, diese einzuhalten.

Probleme mit der Versicherung

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch versicherungsrechtliche Probleme. Verursacht ein Arbeitnehmer ohne Führerschein mit einem Firmenwagen einen Unfall, kann sich die Versicherung unter Umständen auf Leistungsfreiheit berufen. 

Versicherer sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, nachzuweisen, dass er vor der Überlassung des Fahrzeugs die Fahrerlaubnis des Fahrers überprüft hat. Verstöße gegen die Kontrollpflicht führen dazu, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalles zwar den Schaden dem Geschädigten ersetzen muss, aber anschließend beim Versicherungsnehmer – in diesem Fall dem Arbeitgeber – in Regress gehen kann.

Jörg Dietrich Fotoatelier M – Heilbronn

Ass. Jur., MPA Jörg Dietrich

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