Begabtenförderung bringt die Karriere mit Lehre in Schwung

Es muss nicht immer das Gymnasium oder die Universität sein. Begabte junge Leute, die eine Förderung verdienen, gibt es auch in der Berufspraxis. Seit mehr als zehn Jahren unterstützt die Bundesregierung besonders vielversprechende Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung bei der Weiterqualifizierung über das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung".

 

Derzeit bekommen 14 000 junge Leute, die eine duale Berufsausbildung absolviert oder eine Ausbildung in einem der Fachberufe des Gesundheitswesens abgeschlossen haben, über einen Zeitraum von drei Jahren Stipendien. Sie sind als finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an einem anspruchsvollen berufsbegleitenden Lehrgang zur zusätzlichen Qualifikation oder an einem Fremdsprachenkurs gedacht.
Besser als "gut" muss die Berufsabschlussprüfung allerdings schon ausgefallen sein, um in den Genuss der Begabtenförderung - bis zu 5100 Euro in drei Jahren - zu kommen. Eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder der begründete Vorschlag eines Kandidaten durch Betrieb oder Berufsschule kann ebenfalls den Fördertopf öffnen.

 

Unter dem Motto "Karriere mit Lehre" will die "Begabtenförderung berufliche Bildung" die Attraktivität beruflicher Ausbildung steigern, ihre Gleichwertigkeit gegenüber allgemeiner Bildung betonen und damit auch zur Sicherung eines leistungsfähigen Fachkräftenachwuchses beitragen. Die Gefördertenquote beträgt rund ein Prozent eines Absolventenjahrganges und entspricht damit etwa der Quote der Begabtenförderung im Hochschulbereich.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind.
Auch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen können die Aufnahme beantragen.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen

 

  1. durch das Ergebnis der Berufsschulprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  2. oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  3. oder durch begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?

Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Aber auch Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

 

Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer/zuständige Stelle.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
 
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 5100 Euro. Ab 1. Januar 2011 müsse pro Maßnahme zehn Prozent der förderfähigen Kosten (Eigenanteil) durch den Stipendiaten getragen werden.
 
Wer führt das Förderprogramm durch?

Vor Ort wird das Programm von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind, in der Regel von den Kammern. Sie übernehmen die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall; sie entscheiden nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnen die förderfähigen Maßnahmen und zahlen den Förderbetrag aus.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, da die Förderung nur in Abhängigkeit vom gesamten Förderetat bewilligt werden kann. Die Antragstellung empfiehlt sich aber auf jeden Fall.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Corinna Kleinhans oder unter www.begabtenfoerderung.de.

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