Übernahme von Auszubildenden aus Konkursbetrieben

Mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg können vom Wirtschaftsministerium eine Zuwendung erhalten, wenn sie einem Auszubildenden die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglichen, dessen Ausbildungsvertrag aufgrund von Insolvenz oder nicht vorhersehbarer Stilllegung oder Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet wurde. Damit soll dem aufnehmenden Ausbildungsbetrieb ein Anreiz zur schnellen Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen geboten und dem Jugendlichen die Fortsetzung der Ausbildung ermöglicht werden.

Was wird gefördert?
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.

Wer wird gefördert?
Ausbildungsbetriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert?
Prämie von 1200 Euro für jeden übernommenen Auszubildenden.

Konditionen?
Vorlage des Antrags innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden.
Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit.

Nähere Informationen gibt es im Merkblatt, bei Kerstin Lüchtenborg von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken und bei Yevgeniya Barska vom Wirtschaftsminiserium Baden-Württemberg, Telefon 0711 123-2737.

Hier gibt es das Antragsformular und Anlage.
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