2 Euro Münze

Die rechtliche Basis für die Finanzen

Das Finanzstatut ist die Satzung für die Führung und Abwicklung der gesamten Finanzgeschäfte der Handwerkskammer. Es wird von der Vollversammlung, dem Parlament des Handwerks, beschlossen. Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Buchführung, die Wirtschaftsführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.
Finanzstatut (gültig seit 01.01.2009)  PDF-Datei [7000kB]
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