Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren

Die Gebührenordnung wird von der Vollversammlung, dem Parlament des Handwerks, beschlossen. Sie bestimmt für welche Amtshandlungen und Tätigkeiten Gebühren erhoben werden. Außerdem enthält sie grundsätzliche Bestimmungen über die Festsetzung, Bemessung und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen. Daneben regelt sie die Stundung, Niederschlagung und den Erlass der Gebühren.
Gebührenordnung (gültig ab 04.04.2010)  PDF-Datei [953kB]
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