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Meister-BAföGDas Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Wer wird gefördert? - Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten
- Eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben
- Eine Altersgrenze besteht nicht
Was wird gefördert? - Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
- Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse zum Beispiel Betriebswirt/in (HWK)
- Bei Bestehen der Prüfung wird auf das die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen ein zusätzlicher Erlass von 25 Prozent gewährt
Welche Leistungen werden gewährt? - Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.226 Euro (bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigem Darlehen)
- Kosten für das Meisterstück bis zu 1.534 Euro
- Zuschuss für Alleinerziehende je Kind je Monat 113 Euro
- Alleinstehende Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen einkommens- und vermögensunabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt
Wie sind die Rückzahlungsmodalitäten? Die Darlehen sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Danach sind diese innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen. Existenzgründung: Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden honoriert. Bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden wird ein Darlehenserlass in Höhe von 33 Prozent gewährte. Wo werden Anträge gestellt? Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung sind die Ämter am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers zuständig. Stadt- und Landkreis Heilbronn:
| Corina Keller, Buchstabenbereich A - Co, Telefon 07131 994-531 Birgit Fischer, Buchstabenbereich Cp - Gra, Telefon 07131 994-7024 Gabriele Jörger, Buchstabenbereich Grb – Mo, Telefon 07131 994-128 Yvonne Kübler, Buchstabenbereich Mp – S, Telefon 07131 994-213 Horst Krestel, Buchstabenbereich T – Z, Telefon 07131 994-510 | | | | Landkreis Schwäbisch Hall: | Ellen Bornemann, Telefon 0791 755-7338 Anette Diehm, Telefon 0791 755-7580 Sonja Lindenmeyer, Telefon 0791 755-7614 | | | | Landratsamt Hohenlohekreis:
| Sonja Grom, Telefon 07940 182-70 Karolina Neubauer, Telefon 07940 182-71 | | | | Landratsamt Main-Tauber-Kreis: | Markus Dörner, Telefon 09341 8259-23 Marita Gehrig, Telefon 09341 8259-26 |
Alle Informationen aus "Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)", herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.meister-bafoeg.info.

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