Teil I bis IV der Meisterprüfung
Durch die Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk meisterhaft auszuüben und selbstständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Dabei kommt es nicht nur auf fachspezifische Kenntnisse an. Durch die europäische Vereinheitlichung treten betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse immer stärker in den Vordergrund.
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen:
- Teil I: Praktische Prüfung
- Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Teile III und IV sind für alle Handwerksberufe identisch.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, Teil III und IV vor den anderen Teilen anzustreben.
Prüfungsteilnehmer, die einen staatlich anerkannten abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildungsabschluss haben, werden in Baden-Württemberg von Teil III befreit.
Wer bereits die Prüfung zum Technischen Fachwirt (HwK) erfolgreich abgelegt hat, wird vom Teil III, wer die Ausbildereignungsprüfung nachweist, vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.