Kostenlose Beratung inklusive
Vielen erfolgreichen Unternehmen ist guter Rat viel Geld wert. Mehr als ein Handwerksbetrieb sich oft leisten kann. Genau hier kommt eine wichtige Dienstleistung der Handwerkskammer ins Spiel. Wichtig, weil Handwerker sich immer wieder mit individuellen Fragestellungen bezüglich des betrieblichen Ablaufs konfrontiert sehen. Noch wichtiger, weil dieser Service durch den Kammerbeitrag abgedeckt ist.
Unsere Mitglieder beraten wir praxisnah und fachkundig in den Bereichen, die Sie auf der linken Seite finden.
Seit dem 1. Januar 2011 muss bei geringfügiger Beschäftigung eine Erklärung des Arbeitnehmers über andere Beschäftigungen mit den Lohnunterlagen als Nachweis bei Betriebsprüfungen vorgehalten werden. Seit diesem Jahr wird ebenfalls der maschinelle Datenaustausch für das Erstattungsverfahren nach dem AAG obligatorisch.

Zum 17. Mai 2010 tritt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Diese verpflichtet alle Dienstleistungserbringer, die im Inland niedergelassen sind und nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, umfangreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. Handwerksbetriebe sollten deshalb dringend prüfen, ob sie von der Verordnung betroffen sind und gegebenenfalls Informationen gemäß der Verordnung bereitstellen. Wird die Verordnung nicht umgesetzt, drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder.
Die Handwerkskammer warnt vor unüberlegten Vertragsabschlüssen mit Registeranbietern. In den vergangenen Wochen und Monaten gehen bei Handwerksbetrieben wieder vermehrt Formulare ein, mit denen Betriebsinhaber auf unseriöse Art zu Vertragsabschlüssen mit Branchen-, Adressbuch- oder Anzeigenverlagen gebracht werden sollen.
Das Merkblatt zur Erbschafts- und Schenkungssteuer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken gibt einen Überblick zur Bewertung von Privat- und Betriebsvermögen und zu dessen Besteuerung. Wichtig für jeden Betriebsübergeber sind die Voraussetzungen, unter denen Betriebsvermögen steuerfrei übertragen werden kann. Das Merkblatt erläutert die zwei Begünstigungsmodelle und verdeutlicht anhand eines konkreten Beispiels die neuen Regelungen.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media weist darauf hin, dass Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die über das hausinterne Kabelnetz eines Mehrparteienhauses Wohnungen mit privaten Fernseh- oder Hörfunkprogrammen versorgen, eine Lizenzgebühr bezahlen müssen. Damit Handwerksbetriebe ihre Auftraggeber sachgerecht über diese Lizenz- und Vergütungspflicht informieren können, hat die VG Media ein Merkblatt zusammengestellt.