Arbeitsschutz und Gefahrstoffe - Informationsveranstaltung
Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 31. Mai 2017
Die Beschäftigten eines Handwerksbetriebes sind häufig mit Situationen und Arbeitsweisen mit Gefahrenpotential konfrontiert. Manche Stoffe des täglichen Einsatzes weisen gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt auf. Das Arbeitsschutzgesetz fordert von den Betrieben deshalb eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Daneben verpflichtet die Gefahrstoffverordnung zu stoffbezogenen Gefährdungsbeurteilungen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren.
Veranstaltung am 28. Juni
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 28. Juni 2017 erläutert Alfred Schröder vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Stuttgart, unter Mitwirkung der örtlichen Gewerbeaufsicht, am Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, wie kleine und mittlere Betriebe das Thema aufgreifen und die Anforderungen erfüllen können. Die Veranstaltung findet im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer (BTZ) in Heilbronn statt, Beginn ist um 17.30 Uhr.
Weitere Informationen und Anmeldung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis 21. Juni erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie von: