
Betrieblicher Infektionsschutz
Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb sind weiterhin sinnvoll. Hier finden Sie Handlungsempfehlungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Arbeitgeber sind entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und daraus Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Infektionsschutz liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Handlungsempfehlungen für einzelne Branchen stellen die Berufsgenossenschaften zu Verfügung.
Aktualisierte FAQ des Arbeitsministeriums
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist darauf hin, dass trotz der derzeit sinkenden Infektionszahlen regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin möglich sind. In den FAQ des BMAS werden Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes empfohlen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verminderung des Ansteckungsrisikos bei der Arbeit geben sollen.
Weitere Informationen
Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz:
Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erklärt, dass mit dem Wegfall der Arbeitsschutzverordnung und -regel den Betrieben nunmehr deutlich mehr Entscheidungsspielraum ermöglicht wird. Die branchenspezifischen Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften können aber weiterhin Unterstützung bei der Integration des Infektionsschutzes in die Gefährdungsbeurteilung bieten. Diese werden zukünftig allerdings nur noch vereinzelt aktualisiert. Berufsgenossenschaften beraten aber weiterhin bei Bedarf die Betriebe zu Themen des Infektionsschutzes.