
Ausbildungsprämien
Mit dem Programm "Ausbildungsplätze sichern" fördert die Bundesregierung die duale Ausbildung in Betrieben, die durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurden.
Um den Ausbildungsmarkt 2021/22 weiter zu stabilisieren, wird das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" verlängert und die Förderung ausgeweitet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Förderrichtlinie finden Sie in der Übersicht.
Weitere Informationen
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus
Die Ausbildungsprämie unterstützt Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, aber trotzdem die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro (Ausbildungsprämie) beziehungsweise 6.000 Euro (Ausbildungsprämie plus).
Weitere Informationen
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die spätestens am 15. Februar 2022 beginnen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende der Probezeit gestellt werden.
Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
Kleinstbetriebe bis vier Mitarbeiter erhalten 1.000 Euro, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des zweiten Corona-Lockdowns ab November 2020 ganz oder weitgehend einstellen mussten und die Ausbildung trotzdem fortgesetzt haben.
Frist zur Antragstellung
Anträge müssen bis 31. Juli 2021 gestellt werden.
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit
Betriebe, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung weiterführen, können einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Seit April 2021 kann auch die Vergütung für die Ausbilder mit 50 Prozent bezuschusst werden.
Neubeantragung möglich
Wenn die Förderung schon einmal abgelehnt wurde, weil Sie die Fortsetzung der Ausbildung nicht (rechtzeitig) angezeigt haben, können Sie rückwirkend einen neuen Antrag für den Zeitraum August 2020 bis März 2021 stellen.
Übernahmeprämie
Betriebe, die Auszubildende von einem Betrieb übernehmen, der infolge von Corona insolvent ist oder die Ausbildung nicht fortsetzen kann, können eine einmalige Übernahmeprämie von 6.000 Euro erhalten.
Weitere Informationen
Die Übernahme muss zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 stattfinden. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende der Probezeit gestellt werden.
Auskunft und Antragstellung
Verbindliche Auskunft und Anträge erhalten Betriebe bei der Agentur für Arbeit. Für die Prüfung und Bestätigung der Ausbildungsverträge senden Sie bitte nur das entsprechende Formular per Post oder E-Mail an die Handwerkskammer Heilbronn-Franken.
Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung
Wenn Auszubildende aufgrund der Corona-Pandemie einzelne Teile ihrer Ausbildung außerhalb ihres Ausbildungsbetriebs (Auftragsausbildung) oder in einem Verbund aus beispielsweise Betrieben, Bildungsstätten und Ausbildungsdienstleister absolvieren, können die Beteiligten eine Förderung von maximal 8.100 Euro erhalten. Anträge können sowohl der Stammausbildungsbetrieb als auch die weiteren Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen.
Weitere Informationen
Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Zuschuss zu Prüfungsvorbereitungskursen
Betriebe, die ihren Auszubildenden Plätze in externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen bieten, können dafür Zuschüsse von 50 Prozent zu den Kosten je Azubi erhalten - maximal jedoch 500 Euro.
Weitere Informationen

(B.A.) Sylvia Kotte-Mandel
Teamleiterin Ausbildungsberatung, Berufsbildung
74072 Heilbronn