Zwei Personen, ein älterer, grauhaariger Mann, ein jüngerer, bärtiger Mann, Gesprächssituation, Diskussion, Erklärung, zuhören, Büro, nur Männer, Team, Teamarbeit, sachlich, neutral, mit Einverständniserklärung
Susanne Gnamm, Tübinger Str. 77 in 72762 Reutlingen, eMail: info@gnamm-fotografie.deVG Bild und Kunst Bonn, Urhebernr.: 29875

Gewinnentnahme für GmbH-Geschäftsführer

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 28. März 2017

Am 6. April 2017 findet im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Heilbronn-Franken von 18 bis 20 Uhr das Kompetenzforum Unternehmensführung zum Thema "Gewinnentnahme für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer" statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Inhaber einer GmbH. Sie gibt Einblick in die Regelungen zur steuerbefreiten Gewinnentnahme und zeigt die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Vertiefte steuerliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Sonderstellung für Altersvorsorge nutzen

Ein Gesellschafter, der auch als Geschäftsführer der GmbH angestellt ist, genießt eine Sonderstellung. Er ist Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Daher kann er die Rechte des Betriebsrentengesetzes in vollem Umfang für sich selbst ausschöpfen. Das heißt, er kann für seine eigene Absicherung Geld unversteuert aus der GmbH entnehmen. Zahlreiche Gestaltungsvarianten ermöglichen eine flexible Anpassung an die Unternehmensentwicklung. Ein zusätzliches Plus: Das entnommene Kapital bildet haftungsbefreites und insolvenzgeschütztes Vermögen.

Anmeldung

Jochen Rieschl von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-2704, E-Mail: info@btz-heilbronn.de und unter www.hwk-heilbronn.de/termine.