Handwerkskammerbeitrag in 2021

Der Handwerkskammerbeitrag wird von der Vollversammlung beschlossen. Der einheitliche Grundbeitrag für alle Betriebe beträgt 130 Euro. Zu diesem Grundbeitrag kommen ein gestaffelter Zusatzbeitrag und der Zuschlag für die Kapitalgesellschaften.

1. Allgemeiner Handwerkskammerbeitrag

Die Erhebungsgrundlage für den Grund- und Zusatzbeitrag ist der Gewerbeertrag 2018 bzw. ersatzweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018.

a) Der einheitliche Grundbetrag für alle Betriebe beträgt 130 Euro.

b) Der Zusatzbeitrag beträgt:

  • für die ersten 110.000 Euro Gewerbeertrag/Gewinn 0,95 %
  • für die nächsten 110.000 Euro Gewerbeertrag/Gewinn 0,60 %
  • für die nächsten 50.000 Euro Gewerbeertrag/Gewinn 0,40 %
  • für die weiteren über 270.000 Euro Gewerbeertrag/Gewinn 0,20 %

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird vor der Berechnung ein Freibetrag von 7.500 Euro abgezogen.

c) Bei Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, UG & Co. KGs und Ltd. & Co. KGs wird ein Zuschlag von 1 % vom Gewerbeertrag/Gewinn erhoben:

  • mindestens 155 Euro
  • und höchstens 310 Euro

2. Sonderbeitrag (ÜBA-Umlage)

Zur Finanzierung der nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckten Kosten der überbetrieblichen Ausbildung wird ein Sonderbeitrag (ÜBA-Umlage) erhoben. Beitragspflichtig sind alle in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe im gesamten Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, deren Handwerksberufe nachfolgend aufgeführt sind.

a) Für die folgenden Berufe beträgt die ÜBA-Umlage 66 % des allgemeinen Handwerkskammerbeitrags:

  • Metallbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kfz-Techniker
  • Installateur und Heizungsbauer

b) Für Elektrotechniker beträgt die ÜBA-Umlage 68 % des allgemeinen Handwerkskammerbeitrags.

c) Für Tischler wird die ÜBA-Umlage mit 78 % des allgemeinen Handwerkskammerbeitrags berechnet.

Bei natürlichen Personen, die nach Maßgabe des § 113 HwO vom allgemeinen Kammerbeitrag ganz oder teilweise befreit sind, beträgt der Sonderbeitrag (ÜBA-Umlage) für jeden Betrieb 

a) Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Kfz-Techniker, Installateur und Heizungsbauer 86 Euro
b) Elektrotechniker 89 Euro
c) Tischler 102 Euro