Seit 1. Juli 2018 wurde die Maut ab 7,5 Tonnen ausgeweitet, das hat auch Auswirkungen auf Handwerksbetriebe.Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen
Durch die Regelung des 3. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes erfolgten seit 2015 Ausdehnungen der Mautpflicht, die zahlreiche Handwerksbetriebe betreffen.
Seit 1. Juli 2018 erfolgte die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes auf alle Bundesstraßen. Bei der Nutzung von Lkws ab 7,5 Tonnen Gesamtmasse, auch mit Anhänger, ist ab dann die Lkw-Maut auch auf allen Bundesstraßen zu entrichten.
Handwerksbetriebe können von der Mauterhebung betroffen sein. Im PDF-Merkblatt finden Sie ausführliche Informationen zur Lkw-Mautpflicht wie zum Beispiel:
- Mautpflichtige Gewichtsklasse
- Mautpflichtige Fahrzeuge
- Methoden der Mauterfassung und Anmeldung
- Mauthöhe und Bezahlung
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.