
Lockdown bis 18. April verlängert
Bund und Länder haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erneut verlängert. Achtung: Seit Ende März gilt eine Maskenpflicht in Autos.
Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzwerte mit deutlichen Anzeichen einer dritten Corona-Welle in Deutschland haben Bundesregierung und Bundesländer eine Fortsetzung des Lockdowns bis zum 18. April 2021 beschlossen. Damit verbunden sind neue Verschärfungen, wie sie bereits als "Notbremse" im vorherigen Beschluss angelegt waren. Die Landesregierungen haben ihre Corona-Verordnungen entsprechend angepasst.
Maskenpflicht in Autos
Seit Ende März gilt in Autos eine Maskenpflicht, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam unterwegs sind.
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Körpernahe Dienstleistungen
Seit dem 8. März können die körpernahen Dienstleistungsbetriebe (zum Beispiel Kosmetikstudios) mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, solange die 7-Tage-Inzidenz in ihrem Land- oder Stadtkreis unter 100 bleibt. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann - Kosmetik oder Rasur - sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnelltest der Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
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Hilfsprogramme
Betriebe können bei Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise verschiedene Hilfsangebote von Land und Bund nutzen. Seit 11. Februar können Anträge zur Überbrückungshilfe III gestellt werden.
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