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Sachverständige als Aushängeschild des Handwerks

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 2. August 2018

Eine wichtige Aufgabe der Handwerkskammer (HWK) ist, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen. 

Fachwissen, Kompetenz und Unterstützung

„Der Sachverständige ist das Aushängeschild des Handwerks“, so Rüdiger Mohn, Abteilungsleiter Recht der HWK Heilbronn-Franken. Die von den Handwerkskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterstützen im Rahmen von Gerichtsverfahren die Richter, ein fachlich richtiges Urteil zu sprechen. Sie vermitteln dem Gericht das für die Entscheidungsfindung notwendige Fachwissen. 

Außergerichtlich eine Lösung finden

Es ist auch möglich, einen Sachverständigen außergerichtlich als Privatgutachter zu beauftragen. Damit besteht die Chance, ein mit weitaus höheren Kosten verbundenes Gerichtsverfahren zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die den Interessen beider Parteien dient. Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen möchte, kann sich an die Handwerkskammer Heilbronn-Franken wenden. 

 Ansprechpartnerin

Regina Müller

Recht

Tel. 07131 791-141

Fax 07131 791-2541

Regina.Mueller--at--hwk-heilbronn.de