In einem Dachdeckerbetrieb stürzt ein Mitarbeiter vom Gerüst und verletzt sich schwer. In einem anderen Fall verunglückt eine Mitarbeiterin eines Malerbetriebs nach Feierabend mit dem Fahrrad und fällt länger aus. Neben medizinischer Behandlung können Umbaukosten, Reha-Maßnahmen und Verdienstausfall die Betroffenen und ihre Familien stark belasten. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt vor allem Arbeits- und Wegeunfälle ab; viele Folgen – insbesondere bei Freizeitunfällen – bleiben jedoch unzureichend abgesichert. Hier setzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung an: Sie schützt Mitarbeitende weltweit und rund um die Uhr, während der Arbeit und in der Freizeit.
Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag ab, versichert seine Mitarbeitenden und übernimmt die Beiträge, die als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Gerade in risikoreichen Branchen wie Bau, Handwerk oder Produktion ist dies eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung. Je nach Tarif können Leistungen wie Invaliditätsleistungen, Unfallrenten oder Tagegelder vereinbart werden und so die finanziellen Folgen eines Unfalls spürbar abmildern. Das vermittelt Sicherheit und zeigt, dass der Betrieb Verantwortung für seine Beschäftigten übernimmt – auch über das Werkstor hinaus.
Typischerweise werden zwei Varianten der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung angeboten: mit Direktanspruch und ohne Direktanspruch. Bei der Variante ohne Direktanspruch zahlt die Versicherung im Leistungsfall zunächst an den Arbeitgeber, der die Leistung weiterleitet; die Beiträge gelten dabei nicht als zu versteuernder Arbeitslohn. Bei der Variante mit Direktanspruch haben die Mitarbeitenden einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Versicherer, die Leistungen fließen direkt an sie; hier sind die Beiträge als geldwerter Vorteil zu versteuern, die späteren Leistungen bleiben im Regelfall steuerfrei. So lässt sich je nach Unternehmenssituation wählen, ob eher steuerfreie Beiträge oder steuerfreie Leistungen im Vordergrund stehen sollen.