Der ZDH informiert Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie seit 1. Januar 2026

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf seiner Webseite detaillierte Informationen für Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.

Eine Lebensmittelfachverkäuferin greift einen nach einem Teller.
www.amh-online.de

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren nicht nur Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.

ZDH-Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke



Telefon 07131 791-170
sascha.grimm-neumann@hwk-heilbronn.de

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistent.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Ich bin ein Chatbot, der generative KI zur Formulierung von Antworten verwendet.

Bitte beachten Sie, dass generierte Antworten gelegentlich unvollständige oder ungenaue Informationen enthalten können und daher mit Sorgfalt zu bewerten sind.

Geben Sie mir gerne Feedback zu Dingen, die aus Ihrer Sicht optimiert werden können (E-Mail-Kontakt: siehe Kopfzeile).

Vielen Dank.