
Nach jahrelanger Forderung des baden-württembergischen Handwerks soll sie nun endlich kommen: die Verdopplung der Meisterprämie von 1.500 auf 3.000 Euro. Unter der Überschrift „Wirtschaft, Handwerk und Tourismus“ ist im zweiten Kapitel des 166-seitigen Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung umrissen, was Grün-Schwarz in dieser Legislaturperiode für die Handwerker im Land tun will. Die Koalitionäre schreiben hierzu: „Höhere Berufsbildung und akademische Bildung sind gleich viel wert: Master und Meister haben für unseren Wirtschaftsstandort und seine Wachstumsperspektiven große Bedeutung.
Dabei stehen vor allem die Befähigung zu Unternehmensgründungen wie Unternehmensnachfolgen im Fokus.“ Außerdem wollen die Koalitionäre den Meistergründungszuschuss verlängern und perspektivisch soll sogar die gesamte Meisterausbildung kostenfrei werden.
Erhöhung längst überfällig
Ralf Rothenburger, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, begrüßt die Vorhaben: „Die im Koalitionsvertrag umrissenen Pläne zeigen, dass die Landesregierung erkannt hat, wie wichtig das Handwerk für die Wirtschaft im Land ist. Nun müssen den Worten aber auch schnell Taten folgen“, sagt Rothenburger. „Die Höhe der Meisterprämie von 1.500 Euro ist seit Jahren nicht mehr zeitgemäß“, ergänzt Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für junge Handwerker mit enormen Kosten verbunden. „Mit 1.500 Euro kommt man da nicht weit“, stellt Schnörr klar.
Dies ist ein entscheidender Schritt, der die Gleichsetzung von akademischer und beruflicher Bildung weiter vorantreibt.
Ralf Rothenburger, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken
„Die Erhöhung der Meisterprämie ist längst überfällig und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.“ Gleiches gelte für die Absicht, die Meisterausbildung künftig kostenfrei anzubieten. „Auch hier hat die neue Landesregierung den dringenden Nachholbedarf erkannt“, freut sich Rothenburger. Dies sei ein entscheidender Schritt, der die Gleichsetzung von akademischer und beruflicher Bildung weiter vorantreibt.
Die Meisterprämie wird von den Meisterinnen und Meistern im Kammerbezirk seit ihrer Einführung im Jahr 2020 sehr gut angenommen. Seitdem wurden mehr als 1.100 Anträge bewilligt und eine Fördersumme von über 1.702.500 Euro ausgezahlt. Im vergangenen Jahr hat die Handwerkskammer Heilbronn-Franken 222 Anträge bewilligt und insgesamt 333.000 Euro ausbezahlt.
Antragstellung ganzjährig möglich
Antragsberechtigt sind Handwerker, die ihre Meisterprüfung in einem Gewerk der Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg wohnen und/oder arbeiten. Wer mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei seiner zuständigen Handwerkskammer einreichen.
Die Höhe der Meisterprämie von 1.500 Euro ist seit Jahren nicht mehr zeitgemäß.
Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Für die Antragstellung und Auszahlung der Meisterprämie sind die acht baden-württembergischen Handwerkskammern zuständig. Bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ist die Antragstellung ganzjährig möglich. Die Auszahlung an die Meister erfolgt zeitnah nach positiver Antragsprüfung und wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse seit dem 1. Januar 2020 gewährt.
Die Meisterprämie im Handwerk ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg, über deren Finanzierung der Landesgesetzgeber im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen entscheidet. Bislang stellte das Land jährlich Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro für die Meisterprämie zur Verfügung.
Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 1. Juni 2026