Behalten Sie den Überblick

Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Im betrieblichen Alltag sind Handwerkerinnen und Handwerker verpflichtet, Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu erteilen. Dazu gehören beispielsweise Angaben bei geschäftlicher Korrespondenz oder Pflichtangaben auf Webseiten.

Leitfaden klärt auf

Welche Handwerker wo und in welcher Form informieren müssen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Leitfaden „Praxis Recht – Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ zusammengefasst. Er gibt einen Überblick und hält weiterführende Informationen sowie Musterformulierungen bereit.

Folgen bei Nichtbeachtung

Vernachlässigen Handwerker diese Informationspflichten, kann das teure Folgen haben. Mitbewerber und befugte Vereine, wie beispielsweise Verbraucherzentralen, können Verstöße kostenpflichtig abmahnen.

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