Jungmeister können seit Mai 2020 die Meisterprämie der Landesregierung in Höhe von 1.500 Euro beantragen – hier finden Sie Informationen zur Beantragung

Meisterprämie in Baden-Württemberg

Erfolgreiche Absolventen von Meisterkursen im Handwerk können seit dem 1. Mai 2020 eine Prämie der baden-württembergischen Landesregierung beantragen. Das Land stellt dafür jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.

Wer bekommt die Meisterprämie?

  • Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt.
  • Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Land Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.
  • Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt.

Wo kann ich die Meisterprämie beantragen?

Ihre Meisterprämie beantragen Sie bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Sollten Sie die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt haben, wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Ihres Wohn- beziehungsweise Arbeitsortes.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Meisterprämie gibt es hier:

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Antragsstellung: 

Antragsformular Meisterprämie

Prämie für Gründer:

Neben der Meisterprämie gibt es auch eine Gründungs- und Übernahmeprämie für Meisterabsolventen. Mehr Infos unter:

Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg

Kontakt



Telefon 07131 791-160
andreas.mueller@hwk-heilbronn.de

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