Aufruf

E-Rechnungspflicht verschieben!

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger verpflichtet. Eine Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigt, dass rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen haben. Darüber hinaus sind zentrale Fragen, beispielsweise zur digitalen Rechnungskorrektur bisher ungeklärt. Dies führt zu erheblichem Abstimmungsaufwand und Rechtsunsicherheit für die Betriebe, die nach Ablauf der Übergangsfrist zu Schwierigkeiten beim Vorsteuerabzug und schlimmstenfalls zu Liquiditätsproblemen führen könnten.

Die Organisationen des Handwerks setzen sich daher für eine Verschiebung der gesetzlichen E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028 ein. Unterstützen Sie uns bei diesem Anliegen und schreiben Sie die CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises an. Einen Musterbrief stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Musterbrief und weitere Informationen

Einen Musterbrief stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Zum Musterschreiben

Die Kontaktdaten Ihrer Wahlkreisabgeordneten finden Sie unter folgendem Link: www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Weitere Informationen des ZDH: Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028