Bestimmungen über die Mitglieder und Organe der Kammer

Satzung

Wer wissen möchte, wie viele Mitglieder die Vollversammlung hat, wie sie sich zusammensetzt oder wie Beschlüsse zustande kommen, findet die Antworten in der Satzung.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat als oberste Landesbehörde die Satzung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken erlassen. Über die Änderungen der Satzung beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer. Alle Änderungen der Satzung müssen durch die oberste Landesbehörde genehmigt werden.

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