Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Werbung ohne Handwerksrolleneintragung

Zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen erfordern eine Meister- oder vergleichbare Qualifikation. Deshalb muss derjenige, der solche Leistungen anbietet und bewirbt, auch entsprechend qualifiziert und in der Handwerksrolle eingetragen sein. Andernfalls kann er von einer Handwerkskammer und/oder Konkurrenten, aber auch Verbraucherschutzverbänden, kostenpflichtig abgemahnt werden. Er hat dann eine Unterlassungserklärung und Vertragsstrafen-Versprechen im vierstelligen Euro-Bereich abzugeben.

Das Merkblatt „Werbung ohne Handwerksrolleneintragung“ erläutert Anzeige- und Meldepflichten, gibt Beispiele für Fehler und ihre Folgen und informiert über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Werbung.

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