Schwarzarbeit Zoll und HWK nehmen Barbershops und Nagelstudios ins Visier

Bundesweite Schwerpunktprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit decken zahlreiche Verstöße auf – auch in der Region Heilbronn-Franken.

Eine Person steht mit dem Rücken zur Kamera und trägt eine Weste mit der Aufschrift Zoll.
Medienzunft Berlin/stock.adobe.com

Ende September überprüfte der Zoll im gesamten Bundesgebiet die Friseur- und Kosmetikbranche. Auch das Hauptzollamt Heilbronn hat sich an der Aktion beteiligt und Betriebe in Heilbronn, Neckarsulm, Tauberbischofsheim, Öhringen und im Raum Ludwigsburg kontrolliert. 28 Zollkräfte rückten dafür aus. Insgesamt wurden 23 Betriebe aufgesucht und 74 Beschäftigte befragt. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.

Umfangreiche Kontrollen

Die Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind und ob Ausländer rechtmäßig beschäftigt werden. Auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns war Bestandteil der Kontrollen. Bei den Überprüfungen wurden 17 Aufzeichnungs-, Ausweismitführungspflicht- und Meldeverstöße festgestellt. In zwei Fällen ist davon auszugehen, dass die befragten Personen sich illegal in Deutschland aufhalten. Der Lohn könnte in zwei Fällen vorenthalten oder veruntreut worden sein. Bereits vor Ort wurden Verwarnungsgelder erhoben und 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch die zuständigen Finanzämter und die Handwerkskammer waren an der Aktion beteiligt. „Wir wurden vom Zoll über die Aktion informiert und hatten die Gelegenheit, zwei Einheiten zu unterstützen“, berichtet Martin Weiß, Leiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer. „Solche Kontrollen sind wichtig, um für fairen Wettbewerb zu sorgen und Arbeitgeber vor illegaler Beschäftigung und Mindestlohnverstößen abzuschrecken“, betont Weiß.

Professioneller Einsatz

Die Einsätze hätten zunächst mit Ermittlern in ziviler Kleidung begonnen. So hätten diese sich unerkannt einen Überblick verschaffen können, wie viele Menschen in dem Betrieb gerade tätig sind. Wenige Minuten später sei das zweite Team mit Ermittlern in Uniform eingetroffen. „Sie nahmen die Personalien der Beschäftigten auf und überprüften deren Status. Die Zöllner ließen sich dafür Arbeitsverträge, Stundennachweise, Lohnabrechnungen und Sofortmeldungen zur Sozialversicherung zeigen“, schildert Weiß. „Bei den Friseurbetrieben, die wir besucht haben, haben wir außerdem die Eintragung in der Handwerksrolle und die Anwesenheit des Betriebsleiters kontrolliert.“

Betriebsleiter müssen anwesend sein

„Jeder meisterpflichtige Betrieb benötigt einen Betriebsleiter, der für die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten im Betrieb verantwortlich ist,“ erklärt Weiß. In den meisten Fällen sei dies der Inhaber des Unternehmens. Verfüge dieser nicht über die entsprechende Qualifikation, müsse er einen Handwerksmeister als Betriebsleiter einstellen“, stellt Weiß klar. Dies sei bei Barbershops häufig der Fall. Auch sie müssen sich mit dem meisterpflichtigen Friseurhandwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen. Nur bei einem Viertel der kontrollierten Betriebe sei der Betriebsleiter jedoch im Salon anzutreffen gewesen. Weiß betont: „Während der Öffnungszeiten gilt für den Betriebsleiter eine strenge Anwesenheitspflicht“. Abwesenheiten wegen Krankheit oder Urlaub seien natürlich möglich. Bei einem längeren Ausfall müsse aber für Ersatz gesorgt werden.

Branche mit erhöhtem Risiko

Der Zoll führt regelmäßig bundesweite Prüfungen in bestimmten Branchen durch. Seit diesem Jahr zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den sogenannten Schwarzarbeitsbranchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. „Damit gelten für diese Betriebe zusätzliche Ausweis- und Meldepflichten“, erklärt Jörg Dietrich von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer. Betriebe sollten ihre Mitarbeiter auf die aktuellen Regelungen hinweisen, um bei Kontrollen hinsichtlich illegaler Arbeitsbedingungen nicht in Verdacht zu geraten, rät Dietrich.

Zollprüfungen vor Ort sind häufig erst der Ausgangspunkt für weitere Ermittlungen. Dazu werden die erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Betriebe sowie den Systemen der Rentenversicherung und der Arbeitsagentur abgeglichen.

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 28. Oktober 2026

Mehr Informationen zu den Pflichten durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gibt es unter www.hwk-heilbronn.de/pflichten-friseure.

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