Betriebliche Altersvorsorge im Handwerk mit Direktversicherung

Ein Elektro- oder SHK-Betrieb ist auf erfahrene Fachkräfte angewiesen. Eine langjährige Mitarbeiterin möchte zusätzlich fürs Alter vorsorgen, ohne jeden Monat deutlich weniger Netto zu haben. Der Inhaber führt eine betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung ein: Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in einen Versicherungsvertrag umgewandelt, ergänzt um einen Arbeitgeberzuschuss. So entsteht schrittweise ein zusätzliches finanzielles Polster fürs Alter – und der Handwerksbetrieb steigert seine Attraktivität im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende.

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt auf das Leben der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters einen Versicherungsvertrag ab und zahlt die Beiträge direkt ein – über Entgeltumwandlung, zusätzlich zum Gehalt oder kombiniert. Die Beiträge fließen steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt in die Altersvorsorge, was die bAV besonders lukrativ macht. In der Ansparphase können jeden Monat bis zu acht Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden. Im Alter wird die Leistung als lebenslange Rente oder, je nach Vereinbarung, als (Teil-)Kapitalauszahlung erbracht; eine garantierte Mindestleistung sorgt für Planungssicherheit.

Die Direktversicherung bietet Vorteile für Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen. Sie lässt sich reibungslos in vorhandene Gehalts- und Personalprozesse integrieren und an die Struktur eines Handwerksbetriebs anpassen. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die Versorgung erhalten und kann mitgenommen oder privat fortgeführt werden. So erhalten Beschäftigte im Handwerk eine staatlich geförderte, planbare und sichere Ergänzung zur gesetzlichen Rente, während Betriebe ihre Fachkräfte langfristig binden und ihre Arbeitgeberattraktivität erhöhen.

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