Gesetzesänderung Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Am 1. Juni ist das neue Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Betriebe mit Kundschaft vor Ort können zum Aufhängen von Hinweisschildern verpflichtet sein.

Auf einer Glasscheibe befindet sich ein Aufkleber mit einem "Rauchen verboten"-Symbol.
Sergey/stock.adobe.com

Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Neu sind neben Rauchverboten im öffentlichen Raum auch gesetzliche Rauchverbote in Innenräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Bei Betrieben können dies beispielsweise Verkaufsflächen, Showrooms oder Werkstätten sein. Reine Werksgelände und Arbeitsstätten ohne Kundenverkehr fallen nicht unter das Landesnichtraucherschutzgesetz.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?

Auf das gesetzliche Verbot muss durch deutlich sichtbare Hinweisschilder insbesondere im Eingangsbereich aufmerksam gemacht werden.

Für welche Produkte gelten die Verbote?

Welche Sanktionen drohen?