
Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Neu sind neben Rauchverboten im öffentlichen Raum auch gesetzliche Rauchverbote in Innenräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Bei Betrieben können dies beispielsweise Verkaufsflächen, Showrooms oder Werkstätten sein. Reine Werksgelände und Arbeitsstätten ohne Kundenverkehr fallen nicht unter das Landesnichtraucherschutzgesetz.
Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
Auf das gesetzliche Verbot muss durch deutlich sichtbare Hinweisschilder insbesondere im Eingangsbereich aufmerksam gemacht werden.
Für welche Produkte gelten die Verbote?
- Klassische Tabak- und Nikotinprodukte
- Cannabisprodukte
- Dampfprodukte: E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer, Vaporizer („Vapes“), Wasserpfeifen und ähnliche Produkte
Welche Sanktionen drohen?
- Verstoß gegen Rauchverbote: bis 200 Euro, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres bis 500 Euro
- Kein Anbringen von Hinweisschildern, kein Ergreifen von Maßnahmen bei Bekanntwerden von Verstößen: jeweils bis 3.300 Euro, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres bis 6.500 Euro